HRB 11202
ARCHI-P GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am langen Graben 1, 59494 SoestGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Soest
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.12.2023
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lars Peters
Soest
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Architektum GmbH
HRB 15132 · Amtsgericht Arnsberg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- ARCHI-P Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt) Soest
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung von Wohn- oder Gewerbebauten als Generalunternehmer auf fremden Grundstücken; als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigen oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzunsrechte zu verwenden; als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 116/23 · Archi-P GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 116/23
- Wirksam am
- 26.01.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 11202
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11202 eingetragenen Archi-P GmbH, Am langen Graben 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Peters, Am langen Graben 1, 59494 Soest
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.01.2024, um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Frauke Heier, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. B 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
10 IN 116/23
Arnsberg, 23.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 116/23 · Archi-P GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 116/23
- Wirksam am
- 27.12.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 11202
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11202 eingetragenen Archi-P GmbH, Am langen Graben 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Peters, Am langen Graben 1, 59494 Soest
ist am 27.12.2023, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frauke Heier, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 116/23
Amtsgericht Arnsberg, 27.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11202 HRB 11202: ARCHI-P GmbH, Soest, Ulricherstraße 42, 59494 Soest. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am langen Graben 1, 59494 Soest.
HRB 11202 HRB 11202: ARCHI-P Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Soest, Ulricherstraße 42, 59494 Soest. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr di…
HRB 11202 HRB 11202: ARCHI-P Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Soest, Ulricherstraße 42, 59494 Soest. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2015. Geschäftsanschrift: Ulrichers…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.