HRB 35154

Arche Integrativ gGmbH

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mülheim an der Ruhr
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.10.2023
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frauke von Oberg

Remscheid

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Martina Hüfner

Essen

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Krankenpflegeleistungen, Jugendhilfe und der Behindertenhilfe. Sie leistet diese Arbeit mit dem Ziel, Personen zu unterstützen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung auf die Assistenz anderer Menschen angewiesen sind, unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, Religion und sexueller Identität im Sinne einer offenen Willkommenskultur; sowohl für Klienten als auch für Mitarbeitende. Sie ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Tätigkeiten der Gesellschaft dienen dazu, dem hilfsbedürftigen Personenkreis ein bestmöglich selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben und Wohnen zu ermöglichen; sowie alles auf den Fokus eines inklusiven Lebens in der Gesellschaft zu legen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 102/23 · Arche Integrativ gGmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 102/23
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Duisburg, HRB 35154
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 102/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35154 eingetragenen Arche Integrativ gGmbH, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Martina Hüfner, Wiesbadener Str. 4, 45145 Essen und Frau Frauke von Oberg, Nüdelshalbach 22, 42855 Remscheid

Geschäftszweig: Krankenpflegeleistungen; Jugendhilfe und Behindertenhilfe

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2023, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Mittwoch, 20.12.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 12.12.2023.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Aktiengesellschaft, IBAN DE41360200300003104176, BIC NBAGDE3EXXX.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

62 IN 102/23
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 102/23 · Arche Integrativ gGmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 102/23
Wirksam am
27.06.2023
Registerbezug
Duisburg, HRB 35154
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 102/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35154 eingetragenen Arche Integrativ gGmbH, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Martina Hüfner, Wiesbadener Str. 4, 45145 Essen und Frau Frauke von Oberg, Nüdelshalbach 22, 42855 Remscheid

Geschäftszweig: Krankenpflegeleistungen; Jugendhilfe und Behindertenhilfe

ist am 27.06.2023, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

62 IN 102/23
Amtsgericht Duisburg, 27.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35154 HRB 35154: Arche Integrativ gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäf…
HRB 35154: Arche Integrativ gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 35154 HRB 35154: Arche Integrativ gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2018, zuletzt geändert am 22.07.20…
HRB 35154: Arche Integrativ gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2018, zuletzt geändert am 22.07.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen, HRB 29427) nach Mülheim an der Ruhr beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: die Erbringung von Krankenpflegeleistungen, Jugendhilfe und der Behindertenhilfe. Sie leistet diese Arbeit mit dem Ziel, Personen zu unterstützen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung auf die Assistenz anderer Menschen angewiesen sind, unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, Religion und sexueller Identität im Sinne einer offenen Willkommenskultur; sowohl für Klienten als auch für Mitarbeitende. Sie ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Tätigkeiten der Gesellschaft dienen dazu, dem hilfsbedürftigen Personenkreis ein bestmöglich selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben und Wohnen zu ermöglichen; sowie alles auf den Fokus eines inklusiven Lebens in der Gesellschaft zu legen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: de Carvalho, Frank, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.