HRB 1783
ARCANDOR Aktiengesellschaft
aktuell 64 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Essen
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Registerdaten
- Sitz
- Essen
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Karstadt Aktiengesellschaft Essen
- KARSTADT QUELLE Aktiengesellschaft Essen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 10.11.2023
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, zurzeit führungslos,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
08.12.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 10.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 28.09.2021
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, zurzeit
führungslos,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der
23.11.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung
über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und
über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht
werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 27.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 24.07.2019
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Vorstand Herrn Heinz Schlier, Rather Mauspfad 36, 51107
Köln und Herrn Dr. Serge Reitze, Frankenwerft 5, 50667 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50667 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses
Hellmut Patzelt, Orchideenstr. 2, 36041 Fulda wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, dem Gläubigerausschussmitglied die
festgesetzte Vergütung auszuzahlen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein erhöhter Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 15,53
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
xxx EUR.
Bei der Insolvenz des ARCANDOR - Konzerns handelt es sich um einen der bisher
größten Insolvenzfälle in Deutschland. Die Gläubigerausschussmitglieder wurden
in mehreren Verfahren bestellt. Der Antragsteller hat seinen Gesamtaufwand nach
Bruchteilen auf die Verfahren, in denen er bestellt wurde, umgelegt. Diese
Aufteilung ist sachgerecht. Die Gesellschaften des Konzerns sind stark
miteinander verflochten. Die Besprechungen in den Gläubigerausschusssitzungen
betrafen daher überwiegend die gesamte Unternehmensgruppe. Eine Zuordnung von
Besprechungszeiten zu einzelnen Verfahren ist daher kaum möglich.
Seine Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied hat der Antragsteller in seinem
Antrag ausführlich und richtig beschrieben.
Der Antrag ist dem Insolvenzverwalter zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Verwalter hat in seiner Stellungnahme eine antragsgemäße Festsetzung
befürwortet.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende
Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2
InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130
Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung
ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 23.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Vorstand Herrn Heinz Schlier, Rather Mauspfad 36, 51107
Köln und Herrn Dr. Serge Reitze, Frankenwerft 5, 50667 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50667 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Land
Nordrhein-Westfalen, vertr. d. d. Finanzamt Essen-Süd, vertr. d. d. Vorsteher
des Finanzamtes Herrn LRD Ulrich Hartmann, vertr. d. Herrn RD Dr. Norbert
Vogelsang c/o Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land,
Gleisdreieck 5, 42651 Solingen wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Endbetrag: xxx EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, dem Gläubigerausschussmitglied die
festgesetzte Vergütung auszuzahlen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein erhöhter Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 11
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
xxx EUR.
Seine Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied hat der Antragsteller in seinem
Antrag ausführlich und richtig beschrieben.
Der Antrag ist dem Insolvenzverwalter zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die entstandenen Auslagen für Fahrtkosten i.H.v. xxx EUR sind näher
aufgeschlüsselt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2
InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130
Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung
ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 03.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1783 HRB 1783: ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen. Gemäß § 85 AktG bestellt zum Vorstand: Dr. Reitze, Serge, Bonn, *XX.XX.XXXX; Schlier, Heinz, Köln, *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 05.12.2018
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Vorstand Herrn Heinz Schlier, Rather Mauspfad 36, 51107
Köln und Herrn Dr. Serge Reitze, Frankenwerft 5, 50667 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Alfredstr. 220, 45131
Essen
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses
Commerzbank AG, Kaiserstr. 16, 60261 Frankfurt wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, dem Gläubigerausschussmitglied die
festgesetzte Vergütung auszuzahlen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein erhöhter Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 15,09
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
xxx EUR.
Bei der Insolvenz des ARCANDOR - Konzerns handelt es sich um einen der bisher
größten Insolvenzfälle in Deutschland. Die Gläubigerausschussmitglieder wurden
in mehreren Verfahren bestellt. Der Antragsteller hat seinen Gesamtaufwand nach
Bruchteilen auf die Verfahren, in denen er bestellt wurde, umgelegt. Diese
Aufteilung ist sachgerecht. Die Gesellschaften des Konzerns sind stark
miteinander verflochten. Die Besprechungen in den Gläubigerausschusssitzungen
betrafen daher überwiegend die gesamte Unternehmensgruppe. Eine Zuordnung von
Besprechungszeiten zu einzelnen Verfahren ist daher kaum möglich.
Seine Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied hat der Antragsteller in seinem
Antrag ausführlich und richtig beschrieben.
Der Antrag ist den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Verwalter hat in seiner Stellungnahme eine antragsgemäße Festsetzung
befürwortet.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende
Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2
InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130
Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung
ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 04.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 12.09.2018
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Vorstand Herrn Heinz Schlier, Rather Mauspfad 36, 51107
Köln und Herrn Dr. Serge Reitze, Frankenwerft 5, 50667 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Alfredstr. 220, 45131
Essen
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses
Bayerische Landesbank, Ottostraße 21, 80333 München wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, dem Gläubigerausschussmitglied die
festgesetzte Vergütung auszuzahlen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein erhöhter Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 19,18
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
xxx EUR.
Bei der Insolvenz des ARCANDOR - Konzerns handelt es sich um einen der bisher
größten Insolvenzfälle in Deutschland. Die Gläubigerausschussmitglieder wurden
in mehreren Verfahren bestellt. Der Antragsteller hat seinen Gesamtaufwand nach
Bruchteilen auf die Verfahren, in denen er bestellt wurde, umgelegt. Diese
Aufteilung ist sachgerecht. Die Gesellschaften des Konzerns sind stark
miteinander verflochten. Die Besprechungen in den Gläubigerausschusssitzungen
betrafen daher überwiegend die gesamte Unternehmensgruppe. Eine Zuordnung von
Besprechungszeiten zu einzelnen Verfahren ist daher kaum möglich.
Seine Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied hat der Antragsteller in seinem
Antrag ausführlich und richtig beschrieben.
Der Antrag ist den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Verwalter hat in seiner Stellungnahme eine antragsgemäße Festsetzung
befürwortet.
Die entstandenen Auslagen für Fahrtkosten i.H.v. xxx EUR sind näher
aufgeschlüsselt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende
Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2
InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130
Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung
ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 10.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 28.08.2018
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
162 IN 161/09 [image]
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, zurzeit
führungslos,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Alfredstr. 220, 45131
Essen
hat das Amtsgericht Essen
durch die Richterin am Amtsgericht Biallaß
am 28.08.2018
b e s c h l o s s e n:
Der Aufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters, Rechtsanwalt Rolf Otto
Neukirchen, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen, wird wie folgt erweitert:
Der Sonderinsolvenzverwalter ist berechtigt, einen Vergleich über die Höhe der
von ihm als Sonderinsolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Karstadt Quelle Freizeit GmbH (AG Essen, 160 IN 114/09) zu lfd.
Nr. 6 und 7 angemeldeten Forderungen zu verhandeln und zu schließen.
Essen, 28.08.2018
Amtsgericht
Biallaß
Richterin am Amtsgericht
162 IN 161/09
Amtsgericht Essen, 01.09.2009
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- Essen
- Aktenzeichen
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- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen:Nicht mehr Vorstand: Herzberg, Stefan, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Sommer, Marc Oliver, Güte…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder Stefan Herzberg und Marc Sommer gemäß § 3…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Eick, Karl-Gerhard, Köln, *XX.XX.XXXX; Fontenla-Novoa, Manny, Northhampton/Großbritannien, *XX.XX.XXXX; Gün…
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- Essen
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- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
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- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Prokuren von Amts wegen als gegenstandslos gelöscht gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Hagenhues, Rainald, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Haselmann, …
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
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- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · ARCANDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Bestellt zum Vorstand: Mattschull, Arnold, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX; Seeger, Zvezdana, Berlin, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsa…
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 161/09 · Arcandor AG · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 161/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Essen, HRB 1783
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gru…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gru…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gru…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gru…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Nicht mehr Vorstand: Dr. Middelhoff, Thomas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Vorstand: Dr. Eick, Karl-Gerhard, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Nicht mehr Vorstand: Dr. Diesch, Peter, Marxen, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Merkel, Helmut, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Bestellt zum Vorstand: Günther, Rüdiger Andreas, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX; Herzberg, Stefan, Ratingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen.Geschäftsanschrift: Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen. Nachstehende Prokuren sind erloschen: Dr. Lamprecht, Hans-Wilhelm, Neuss; …
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen).Aufgrund der ihm gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 28.09.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrat…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen, (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen).Auf Grund der am 20.07.2000 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im Geschäftsjahr 2007/200…
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Nicht mehr Vorstand: Wolf, Peter Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Bestellt zum Vorstand: Fontenla-Novoa, Manny, Northhampton/Großbritannien, *XX.XX.XXXX.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 1783 ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Dem Registergericht sind zwei Listen der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
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