VR 2643

Arbeitskreis Hochschule Wirtschaft - Freunde und Förderer der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes e.V.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Freunde der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes e.V. Saarbrücken

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2643 VR 2643: Arbeitskreis Hochschule Wirtschaft - Freunde und Förderer der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes e.V., Saarbrücken (Saaruferstraße 66, 66117 Saarbrücken). Der Verein ist als überne…
VR 2643: Arbeitskreis Hochschule Wirtschaft - Freunde und Förderer der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes e.V., Saarbrücken (Saaruferstraße 66, 66117 Saarbrücken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 07.05.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2018 mit dem Verein Arbeitskreis Hochschule und Wirtschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes e.V. (AHW) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2702) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.