VR 9599
Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Düsseldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Datenstand
- 2024-12-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-16 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 9599 Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V., Düsseldorf, (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf).Die Spaltung ist mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2008 wirksam geworden.
Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V., Düsseldorf, (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf).Die Spaltung ist mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2008 wirksam geworden.
VR 9599 Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V., Düsseldorf, (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf).Der Verein hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2008 sow…
Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V., Düsseldorf, (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf).Der Verein hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.06.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2008 Teile des Vermögens des Vereins Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie im Ruhr-Lippe-Gebiet e.V. mit Sitz in Essen (AG Essen VR 1760) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.