VR 300143 früher Amtsgericht Bergheim

Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bergheim

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Registerdaten

Sitz
Bergheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
19.03.2025
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christiane Wenner

Brühl

Vorstand

Franz Schmidt

Erftstadt

Vorstand

Sabine Rüdelstein

Bergheim

Vorstand

Werner Christian Wamser

Hellenthal

Vorstand

Winfried Zimmermann

Bedburg

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Andreas Houska

Kerpen

Aufgabenkreis: Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten.
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Cordula von Wisotzky

Pulheim

Aufgabenkreis: Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer einer der Vorsitzenden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erftkreis e.V. Bergheim
  2. ARBEITERWOHLFAHRT - Kreisverband Bergheim-Erft Bergheim
  3. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bergheim-Erft Bergheim
  4. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft e.V. (Kurz: AWO Rhein-Erft e.V.) Bergheim
  5. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft - Euskirchen e.V. (Kurz: AWO Rhein-Erft - Euskirchen e.V.) Bergheim
  6. Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft - Euskirchen e.V. (Kurz: AWO Rhein-Erft - Euskirchen e.V.) Bergheim
  7. Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft - Euskirchen e. V. (Kurz: AWO Rhein-Erft - Euskirchen e. V.) Bergheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 300143 Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft - Euskirchen e. V. (Kurz: AWO Rhein-Erft - Euskirchen e. V.), Bergheim, (Zeißstr. 1, 50126 Bergheim).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe de…
Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft - Euskirchen e. V. (Kurz: AWO Rhein-Erft - Euskirchen e. V.), Bergheim, (Zeißstr. 1, 50126 Bergheim).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2009 mit dem Verein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. mit Sitz in Euskirchen (AG Bonn VR 10481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.