VR 41492

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mainz-Gonsenheim/Mombach e.V.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 41492 VR 41492: Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mainz-Gonsenheim/Mombach e.V., Mainz (Pfarrer-Grimm-Straße 3, 55124 Mainz). Entstanden durch Verschmelzung des Vereins Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mainz-Gonsenheim mit…
VR 41492: Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mainz-Gonsenheim/Mombach e.V., Mainz (Pfarrer-Grimm-Straße 3, 55124 Mainz). Entstanden durch Verschmelzung des Vereins Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mainz-Gonsenheim mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, VR 2037) und des Vereins Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mombach mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, VR 4028) im Wege der Verschmelzung zur Neugründung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beiden Vereine vom 21.11.2015.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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