VR 21170

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V.

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lahnstein

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Registerdaten

Sitz
Lahnstein
Datenstand
2024-12-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-16

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 21170 VR 21170:Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V., Lahnstein (56112 Lahnstein). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Oberlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgeri…
VR 21170:Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V., Lahnstein (56112 Lahnstein). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Oberlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz VR 3660) und des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Niederlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz, VR 3672) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 13.04.2013.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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