VR 21170
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lahnstein
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Registerdaten
- Sitz
- Lahnstein
- Datenstand
- 2024-12-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-16 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 21170 VR 21170:Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V., Lahnstein (56112 Lahnstein). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Oberlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgeri…
VR 21170:Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahnstein e.V., Lahnstein (56112 Lahnstein). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Oberlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz VR 3660) und des Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Niederlahnstein e.V. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz, VR 3672) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 13.04.2013.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.