VR 33092

"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V."

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köthen

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Registerdaten

Sitz
Köthen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
23.12.2022
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Dieter Beneke

Köthen

Vorstand

Horst-Peter Lämmler

Köthen/Anhalt

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Frank Pelzer

Köthen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende vertritt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 202/25 · Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V. · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 202/25
Wirksam am
30.01.2026
Registerbezug
Stendal, VR 33092
2 IN 202/25: Über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V., Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 30.01.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 23.03.2026, 10:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).

Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 202/25 · "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V." · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 202/25
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Stendal, VR 33092
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 19.12.2022 um 11:15 Uhr der Aufgabenkreis des vorläufigen Sachwalters dahingehend erweitert worden, dass er den Schuldner bei
* der Insolvenzgeldvorfinanzierung,
* den Verhandlungen mit Interessenten,
* den Verhandlungen mit den Leistungsträgern (Städte und Kommunen),
* der Kommunikation im Verein sowie mit Dritten (Presse, Landesregierung Sachsen-Anhalt) und der Vorbereitung der Einstellung des Geschäftsbetriebes
unterstützen kann.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 202/25 · "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V." · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 202/25
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Stendal, VR 33092
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 03.12.2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.