VR 40290

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harz e. V.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Quedlinburg

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Registerdaten

Sitz
Quedlinburg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Quedlinburg e. V. Quedlinburg, Mummental

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 40290 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harz e. V., Quedlinburg, (Mummeltal 1, 06484 Quedlinburg).Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Halberstadt e.V. mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal, VR 37254) ist au…
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harz e. V., Quedlinburg, (Mummeltal 1, 06484 Quedlinburg).Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Halberstadt e.V. mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal, VR 37254) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 mit Nachtrag vom 14.12.2009 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammmlung vom 15.08.2009 und 23.01.2010 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 15.08.2009 und 23.01.2010 mit dem Verein verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am heutigen Tage in das Register des übertragenden Vereins eingetragen. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.