VR 502093 früher Amtsgericht Bergisch Gladbach

Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bergisch Land e.V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bergisch Gladbach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bergisch Gladbach
Datenstand
2024-12-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Bergisch Gladbach e.V. Bergisch Gladbach
  2. Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Bergisch Land e.V. Bergisch Gladbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 502093 Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bergisch Land e.V., Bergisch Gladbach (Talstr. 13 A, 51399 Burscheid). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07…
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bergisch Land e.V., Bergisch Gladbach (Talstr. 13 A, 51399 Burscheid). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 02.07.2010 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2010 mit dem Verein Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Wupper e.V. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wupertal VR 3579) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.