HRB 48307
Arass GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Weiherstraße 7a, 63303 DreieichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neu-Isenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.04.2023
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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der Handel, der Import und Export von Kraftfahrzeugen (Gebrauchtwagen und Neuwagen) sowie von Autoteilen, Ersatzteilen und Autozubehör)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 11.11.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 23.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden),
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.06.2025 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird. Sofern ein Vorschuss gezahlt werden will, wird um kurze Mitteilung gebeten. Sodann erhalten Sie die Vorschussrechnung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 02.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
In dem Insolvenzverfahren Arass GmbH, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Offenbach am Main , HRB 48307), vertr. d.: Mohammad Adwan, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 41.916,19EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.03.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 03.07.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 25.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 01.08.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arass GmbH, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48307), vertr. d.: Mohammad Adwan, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 31.914,10 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. Ein Zuschlag für die Betriebsfortführung konnte nicht gewährt werden, da sich die Masse durch diese erheblich erhöht hat und damit automatisch eine Vergütungserhöhung ergeben hat. Es wurden die folgenden beantragten Zuschläge von insgesamt 25% gewährt:
-übertragende Sanierung: Sowohl die Fortführung des Unternehmens des Schuldners als auch Bemühungen um eine Sanierung des Schuldners gehören nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und können deshalb einen Zuschlag rechtfertigen. BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 122/08, BeckRS 2010, 7267
-Arbeitnehmerangelegenheiten: Für die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion ist ebenfalls ein Zuschlag zu gewähren, BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 16.09.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 13.10.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Mittwoch, den 10.11.2021,09:00 Uhr, 18-270 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die weitere Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 27.10.2021 schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 01.09.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
01.09.2021
- Insolvenzgericht -
8 IN 113/21
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arass GmbH, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48307),
vertreten durch:
Mohammad Adwan, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.09.2021 um 10:39 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 8 IN 192/21 und 8 IN 322/21 verbunden. Das Verfahren 8 IN 113/21 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner vom 27.08.2021.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Lorenz
Richter
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 113/21) vom 16.06.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und z…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 113/21 · Arass GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 113/21
- Wirksam am
- 17.06.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48307
GmbH, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48307), vertr.
d.: Mohammad Adwan, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2021 gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c
/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden. Der vollständige
Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich. Nicht mehr Geschäftsführer: Ali, Hisham Mohamed Ahmed, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Adwan, Mohammad, Dietzenbach,…
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegensta…
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Gravenbruchring 165, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich.
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Gravenbruchring 165, 63263 Neu-Isenburg. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die…
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Gravenbruchring 165, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Ali, Hisham Mohamed Ahmed, Dreieich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
HRB 48307 HRB 48307: Arass GmbH, Neu-Isenburg, Gravenbruchring 165, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Ghebrai, Jonas, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
HRB 48307 HRB 48307:Arass GmbH, Neu-Isenburg, Gravenbruchring 165, 63263 Neu-Isenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2015 hat die Änd…
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