HRB 5889

AR Umzug & Transport GmbH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bayreuth

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Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NB-Logistik GmbH Bayreuth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Löschungen von Amts wegen
HRB 5889 HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Rockstroh, Andy, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Rockstroh, Andy, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Löschungsankündigungen
HRB 5889 HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 …
HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat ab Veröffentlichung/Bekanntgabe der Ankündigung festgesetzt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
26.02.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
IN 324/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rockstroh Andy,
geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 22.02.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
nicht mehr vorliegt.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 24.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
15.11.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
IN 324/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rockstroh Andy,
geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 12.11.2019 angezeigt, dass erneut
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 15.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
17.06.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
IN 324/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Rockstroh Andy, geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 14.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5889 HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 24.01.2019 (Az. IN 324/18) das Insolv…
HRB 5889: AR Umzug & Transport GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 24.01.2019 (Az. IN 324/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
24.01.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
IN 324/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Nord, vertreten durch d. Vorstand,
Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg, Gz.: 30076258
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Rockstroh Andy, geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Planung und Durchführung von Umzügen im Nah- und Fernbereich

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.01.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer
An der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth
Telefon: +49(921)7877806
Telefax: +49(921)78778077
Email: bayreuth@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten, insbesondere zu folgendem Tagesordnungspunkt

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite mit
erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.

wird anberaumt auf
Dienstag, 16.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.09.2018 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 24.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
IN 324/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Nord, vertreten durch d. Vorstand,
Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg, Gz.: 30076258
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rockstroh Andy,
geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

Beschluss:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer,
An der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth wird auf XXX EUR festgesetzt.

Gründe:

Der vorläufige Verwalter erhält auf Antrag eine Vergütung gem. §§ 21, 63 InsO
und 11 InsVV, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines
Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögenmasse,
auf die sich die Tätigkeit erstreckt hat. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit
sind zu berücksichtigen. Wegen der Einzelheiten zur Berechnung wird auf den
Antrag vom 13.12.2018 Bezug genommen. Die beantragte Vergütung ist angemessen,
es handelt sich um die Mindestvergütung.
In der Vergütung sind enthalten:
Vergütung: XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Umsatzsteuer XXX EUR

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 02.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 324/18 · AR Umzug & Transport GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 324/18
Wirksam am
17.10.2018
Registerbezug
Bayreuth, HRB 5889
Az.: IN 324/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Nord, vertreten durch d. Vorstand,
Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg, Gz.: 30076258
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AR Umzug & Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rockstroh Andy,
geboren am XX.XX.XXXX, Bernecker Straße 73, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5889
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 17.10.2018 um 8.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer,
An der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth, Telefon: +49(921)7877806, Telefax: +49
(921)78778077, Email: bayreuth@pluta.net.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 17.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5889 HRB 5889: NB-Logistik GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung der Satzungsüberschrift sowie die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) …
HRB 5889: NB-Logistik GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung der Satzungsüberschrift sowie die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 3(Stammkapital) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: AR Umzug & Transport GmbH.
Neueintragungen
HRB 5889 NB-Logistik GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 21.4.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma,Si…
NB-Logistik GmbH, Bayreuth, Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 21.4.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma,Sitz, bisher Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg HRB 24471 ) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Egerländer Straße 24, 95448 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Durchführung von Umzügen im Nah- und Fernbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Echteler, Dieter, Bayreuth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Rockstroh, Andy, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.