Versorgung von Alten- und Pflegeheimen mit Lebensmitteln und Dienstleistungen sowie die Vermietung von Flugzeugen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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Veränderungen
HRB 2324HRB 2324: APV Alten- und Pflegeheim Versorgungsgesellschaft mbH, Schmallenberg, St. Georg-Str. 12, 57392 Schmallenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Jürgen, Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsf…
HRB 2324: APV Alten- und Pflegeheim Versorgungsgesellschaft mbH, Schmallenberg, St. Georg-Str. 12, 57392 Schmallenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Jürgen, Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Frevel, Mathias, Schmallenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2324APV Alten- und Pflegeheim Versorgungsgesellschaft mbH, Schmallenberg, St. Georg-Str. 12, 57392 Schmallenberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom …
APV Alten- und Pflegeheim Versorgungsgesellschaft mbH, Schmallenberg, St. Georg-Str. 12, 57392 Schmallenberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 mit Änderung vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 und vom 30.08.2010 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2010 und vom 30.08.2010 mit der Ihr Monikaner Pflegedienst Verwaltungs - GmbH mit Sitz in Schmallenberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 7834) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.