HRB 13122

APUREMENT GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Simbach

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Registerdaten

Sitz
Simbach
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 619/23 · APUREMENT GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 619/23
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 13122
IN 619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APUREMENT GmbH, Marktplatz 46, 94436 Simbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Erich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13122
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu dem vor dem Landgericht Passau, Az. 1 O 216/26 durch Beschluss vom 30.07.2026 festgestellten Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter Dr. Hermann Raith und Herrn Andreas Schneid

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Der zugrundeliegende Vergleich kann durch Berechtigte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 619/23 · APUREMENT GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 619/23
Wirksam am
15.04.2025
Registerbezug
Landshut, HRB 13122
IN 619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APUREMENT GmbH, Marktplatz 46, 94436 Simbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Erich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13122
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 08.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 08.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 619/23 · APUREMENT GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 619/23
Wirksam am
27.10.2023
Registerbezug
Landshut, HRB 13122
Az.: IN 619/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

APUREMENT GmbH, Marktplatz 46, 94436 Simbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Erich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13122
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.10.2023 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hermann Raith, Lederergasse 2, 84130 Dingolfing, Telefon: +49(8731)907990, Telefax: +49(8731)9079939, Email: dingolfing@dkr-partner.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13122 HRB 13122: APUREMENT GmbH, Simbach, Landkreis Dingolfing-Landau, Marktplatz 46, 94436 Simbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018, zuletzt geändert am 04.12.2019. Die …
HRB 13122: APUREMENT GmbH, Simbach, Landkreis Dingolfing-Landau, Marktplatz 46, 94436 Simbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018, zuletzt geändert am 04.12.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2022 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 244405) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Marktplatz 46, 94436 Simbach. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung aller Leistungen nach § 34 GewO, Vermietung und Verkauf von Immobilien aller Art, Finanzierungsberatung aller Art und Bauträger- und Generalunternehmergeschäfte sowie Erbringung von Dienstleistungen in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von kosmetischen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln und Handel mit Waren aller Art, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mayer, Erich, Traunstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.