HRB 722351

APT Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 28 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uhingen

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Registerdaten

Sitz
Uhingen
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ALLGAIER Process Technology GmbH Uhingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

28
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
14.11.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

Beschluss:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 14.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
10.11.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vorliegenden Angebote zum Erwerb des Assets
wird bestimmt auf

Dienstag, 21.11.2023, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die teilnehmenden Gläubiger haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen und gültigem Personalausweis nachzuweisen.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
01.09.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2023 um 12.00 Uhr eröffnet. Die Fremdantragsverfahren 4 IN 189/23, 1 IN 190/23 und 1 IN 191/23 werden mit diesem Verfahren verbunden. Führend ist das Verfahren 1 IN 150/23.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33 (Fach 59), 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800
Telefax: 0731 9688050
Email: ulm@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.10.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 11:45 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 11:45 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland
Gasstraße 29, 22761 Hamburg

|Bundesagentur für Arbeit
Stuttgarter Straße 55, 71638 Ludwigsburg

|Herr Stillanos Barembas
Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen

|PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN VVaG
Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln

|Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
10.07.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Dr. Watzelt, Ting Liu und Michael Weißflog
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.06.2023 wegen besonderer Eilbedürftigkeit ohne vorherige Anhörung um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33 (Fach 59), 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800, Fax: 0731 9688050
ulm@pluta.net
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 21.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
26.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.06.2023 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 21.06.2023 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1 IE 150/23 KV · ALLGAIER Process Technology GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 150/23 KV
Wirksam am
22.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722351
1 IN 150/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Dr. Watzelt, Ting Liu und Michael Weißflog
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722351
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.06.2023 wegen besonderer Eilbedürftigkeit ohne vorherige Anhörung um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33 (Fach 59), 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800, Fax: 0731 9688050
ulm@pluta.net
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 21.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis,…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Der zwischen der Gesellschaft und der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) am 29.09.2008 abgeschl…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Der zwischen der Gesellschaft und der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) am 29.09.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 21.06.2021 und 13.07.2021 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Weißflog, Michael, Wedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Na…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Weißflog, Michael, Wedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Weißflog, Michael, Wedel, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weißflog, Michael, Wedel, *XX.XX.XXXX.
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weißflog, Michael, Wedel, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Rolf Walter, Kelkheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Ploc…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Rolf Walter, Kelkheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Watzelt, Christian, Uhingen, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei G…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Watzelt, Christian, Uhingen, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wirth, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dr. Watzelt, Christian, Rheinfelden, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem …
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geyer, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsber…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Watzelt, Christian, Rheinfelden, *…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Watzelt, Christian, Rheinfelden, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis,…
HRB 722351: ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 722351 HRB 722351:ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 722351:ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 HRB 722351:ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Mar…
HRB 722351:ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen:…
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brenk, Jochen, Kämpfelbach, *XX.XX.XXXX; Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX; Dr. Trojosky, Mathias, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
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HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen).Mit der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) wurde am 29.09.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen…
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen, (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen).Mit der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) wurde am 29.09.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.10.2008 zugestimmt hat.
Veränderungen
HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *…
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 722351 ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2008. Gegenstand: Die Entwicklung, die industrielle Fertigung…
ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2008. Gegenstand: Die Entwicklung, die industrielle Fertigung und der Vertrieb von Maschinen, Apparaten und verfahrenstechnischen Anlagen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.