HRB 751877

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leonberg

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Registerdaten

Sitz
Leonberg
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
06.08.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20
________________________________________________________________________
APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.098.673,99 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 40 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat frü 47 Monate beantragt .
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
23.01.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 26.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
22.09.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 11.10.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
03.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg,
derzeit: Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 29.01.2021 angezeigt, dass die angezeigte
Masseunzulänglichkeit beseitigt ist.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
25.11.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg,
derzeit: Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 24.11.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 25.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 751877 HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 …
HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 IN 261/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 261/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 261/20
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 261/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstraße 55, 71220 Leonberg,
derzeit: Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart, vertreten durch die
Geschäftsführer Horst Beck und Enis Pushkolli
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 30.09.2020 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880-0
Telefax: 0711 769688-50
Email: stuttgart@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 02.11.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
23.11.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 02.11.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
09.11.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 751877 HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pushkolli, Enis, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pushkolli, Enis, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 751877 HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.06.2020 (2 IN 110/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzve…
HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.06.2020 (2 IN 110/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 110/20 · APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 110/20
Wirksam am
23.06.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 751877
2 IN 110/20

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Mollenbachstr. 55, 71229 Leonberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Horst Beck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751877
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.06.2020 um 14:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880-0, Fax: 0711 769688-50
stuttgart@pluta.net

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 751877 HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Pushkolli, Enis, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der …
HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Pushkolli, Enis, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Beck, Horst, Rutesheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 751877 HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 19, 71229 Leonberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baftijaj,…
HRB 751877: APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 19, 71229 Leonberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Mollenbachstraße 55, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baftijaj, Eduard, Ebersbach an der Fils, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 751877 HRB 751877:APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 19, 71229 Leonberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2015. Geschäftsanschrift: Mollenbachstr…
HRB 751877:APSL Qualitätssicherung + Logistik GmbH, Leonberg, Mollenbachstraße 19, 71229 Leonberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2015. Geschäftsanschrift: Mollenbachstraße 19, 71229 Leonberg. Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich der Qualitätsplanung - operativ und planerisch -, der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung, der Qualitätsberatung und der qualitätsbezogenen Instandsetzungstätigkeit im Bereich der Automobilindustrie. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Leistungen aller Art im Bereich der Logistik und Lagerwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baftijaj, Eduard, Ebersbach an der Fils, *XX.XX.XXXX; Beck, Horst, Rutesheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.