HRB 206513

Appel - Klassiker GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fellbach

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Registerdaten

Sitz
Fellbach
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Oldie Service Team GmbH Korntal-Münchingen
  2. Horch - Classic GmbH Korntal-Münchingen
  3. Horch - Classic GmbH Fellbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 754.274,60 EUR steht ein Betrag von 195.316,37 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Eine Abschlagszahlung an die Gläubiger iin Höhe von € 500.000,00 ist bereits erfolgt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.189.098,39 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 310 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 310 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 754.274,60 EUR steht ein Betrag von 195.316,37 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Eine Abschlagszahlung an die Gläubiger iin Höhe von € 500.000,00 ist bereits erfolgt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 837/15 · Appel-Klassiker GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 837/15
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 206513
10 IN 837/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Appel-Klassiker GmbH, Maria-Merian-Str. 4, 70736 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Appel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 206513
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.189.098,39 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 310 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 310 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206513 HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma g…
HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Appel - Klassiker GmbH.
Veränderungen
HRB 206513 HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Eintragung laufende Nummer 7 wird von Amts wegen wie folgt neu vorgetragen und ergänzt: Der Insolvenzverwalter hat den m…
HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Eintragung laufende Nummer 7 wird von Amts wegen wie folgt neu vorgetragen und ergänzt: Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus geändert. Geschäftsjahr ist nunmehr das Kalenderjahr. Vom 13.06.2016 bis 31.12.2016 ist ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Auf die Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 09.09.2016 wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 206513 HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus geändert. G…
HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus geändert. Geschäftsjahr ist nunmehr das Kalenderjahr. Vom 13.06.2016 bis 31.12.2016 ist ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
Veränderungen
HRB 206513 HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.06.2016 (10 IN 837/15, 10 IN 1015/15) wurde über das Vermögen der Gesellsc…
HRB 206513: Horch - Classic GmbH, Fellbach, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.06.2016 (10 IN 837/15, 10 IN 1015/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 10 IN 837/15, 10 IN 1015/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 206513 Horch - Classic GmbH, Korntal-Münchingen, Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) b…
Horch - Classic GmbH, Korntal-Münchingen, Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Fellbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach.
Veränderungen
HRB 206513 Horch - Classic GmbH, Korntal-Münchingen, Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr G…
Horch - Classic GmbH, Korntal-Münchingen, Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 20, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Appel, Ingrid, Tamm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206513 Oldie Service Team GmbH, Korntal-Münchingen (Daimlerstrasse 20, 70825 Korntal-Münchingen). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.…
Oldie Service Team GmbH, Korntal-Münchingen (Daimlerstrasse 20, 70825 Korntal-Münchingen). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Horch - Classic GmbH.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.