HRB 56247

"Appel" Grafik Frankfurt GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
25.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-10-7 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Appel Grafik Frankfurt GmbH, c/o Herrn Markus Lenz, Hochallee 128, 20149 Hamburg, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 69.394,53 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 54.801,03.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
16.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-3-7 In dem Insolvenzverfahren "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56247), vertreten durch: Markus Lenz, Hamburg, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 24.03.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 09.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-3-7 In dem Insolvenzverfahren "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56247), vertreten durch: Markus Lenz, Hamburg, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 32.748,94 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung und der Sanierungsbemühungen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 22,9% auf insgesamt 47,9%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 20.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
26.06.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-3-7 - In dem Insolvenzverfahren "Appel" Grafik Frankfurt GmbH,
Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56247),

vertreten durch:

Markus Lenz, Hamburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum
31.08.2020 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
14.09.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
14.10.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-10-7 In dem Insolvenzverfahren "Appel" Grafik Frankfurt GmbH,
Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56247),
vertr. d.: Markus Lenz, Hochallee 128, 20149 Hamburg, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main , 10.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 56247 HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
04.10.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A-10-7 : Am 01.10.2019 um 14:39 Uhr ist das Insolvenzverfahren
"Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 56247),

vertreten durch:

Markus Lenz, Hamburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1102/19 A verbunden. Das
Verfahren 810 IN 897/19 A führt.

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.12.2019

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 16.12.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten
Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 897/19 A-3-7 · "Appel" Grafik Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 897/19 A-3-7
Wirksam am
13.08.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 56247
810 IN 897/19 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der "Appel"
Grafik Frankfurt GmbH, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 56247), ist am 13.08.2019 um 12:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 56247 HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main.
HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 56247 HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Mrozinski, Normen, Weilrod, *XX.XX.XXXX.
HRB 56247: "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Mrozinski, Normen, Weilrod, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 56247 "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Bestellt als Geschäftsführer: Mrozinski, Normen, Weilrod, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit d…
"Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Bestellt als Geschäftsführer: Mrozinski, Normen, Weilrod, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 56247 "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.Geschäftsanschrift: Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.
"Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.Geschäftsanschrift: Siemensstraße 8 - 10, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.
Veränderungen
HRB 56247 "Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 47 Haus 2, 60489 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Maser, Kai.
"Appel" Grafik Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 47 Haus 2, 60489 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Maser, Kai.

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