HRB 3398

APP-PAPENBRUCH GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Liebenthaler Weg 12, 16909 Papenbruch

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Papenbruch
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
26.03.2019
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Klaus-Dieter Humer

Saterland

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Agrarproduktion Papenbruch GmbH Papenbruch

Gegenstand des Unternehmens

Handel, Anbau und die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten aller Art und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 319/18 · APP-Papenbruch GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 319/18
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3398
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
APP-Papenbruch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3398 NP), Geschäftszweig: Handel, Anbau und die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten aller Art u.a., Liebenthaler Weg 12, 16909 Heiligengrabe, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Humer, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Hohe Straße 22, 01069 Dresden -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 16. Dezember 2022, 08:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:

Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
der gerichtlichen Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen in Höhe von 3.844.988,73 EUR
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 30.11.2022 verwiesen, welcher zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niederliegt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Neuruppin, den 1. Dezember 2022
15 IN 319/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3398 NP HRB 3398 NP: APP-PAPENBRUCH GmbH, Papenbruch, Liebenthaler Weg 12, 16909 Papenbruch. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 319/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
HRB 3398 NP: APP-PAPENBRUCH GmbH, Papenbruch, Liebenthaler Weg 12, 16909 Papenbruch. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 319/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 319/18 · APP-Papenbruch GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 319/18
Wirksam am
22.03.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3398
Über das Vermögen der
APP-Papenbruch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3398 NP),
Geschäftszweig: Handel, Anbau und die Erzeugung von landwirtschaftlichen
Produkten aller Art u.a., Liebenthaler Weg 12, 16909 Heiligengrabe, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Humer, Moorgutsweg 27, 26683
Saterland, wird am 21.03.2019, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467
Potsdam. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der
Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse
gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten
Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen
schriftlich bis zum 22.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der
die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger
werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin
zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 21. Juni 2019, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur
möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 21.03.2019
15 IN 319/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 319/18 · APP-Papenbruch GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 319/18
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3398
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Brandenburger Straße 72, D 14467 Potsdam
- Gläubiger -
gegen
APP-Papenbruch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3398 NP),
Geschäftszweig: Handel, Anbau und die Erzeugung von landwirtschaftlichen
Produkten aller Art u.a., Liebenthaler Weg 12, 16909 Heiligengrabe, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Humer, Moorgutsweg 27, 26683
Saterland
- Schuldnerin -
ist heute, am 1. März 2019, um 10.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Der bestellte vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam wird zum sog. starken vorläufigen
Verwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Es wird angeordnet, dass Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens
von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte,
vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass solche
Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin eingesetzt werden
können, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind; ein durch die
Nutzung eingetretener Wertverlust ist durch laufende Zahlungen an den Gläubiger
auszugleichen. Die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen besteht nur, soweit der
durch die Nutzung entstehende Wertverlust die Sicherung des
absonderungsberechtigten Gläubigers beeinträchtigt (§ 21 Absatz 2 Nr. 5 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO),
sofern die Abtretung nicht offengelegt wurde. Die Schuldner der Schuldnerin
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Neuruppin, den 1. März 2019
15 IN 319/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 319/18 · APP-Papenbruch GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 319/18
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3398
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Brandenburger Straße 72, D 14467 Potsdam
- Gläubiger -
gegen
APP-Papenbruch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3398 NP),
Geschäftszweig: Handel, Anbau und die Erzeugung von landwirtschaftlichen
Produkten aller Art u.a., Liebenthaler Weg 12, 16909 Heiligengrabe, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Humer, Moorgutsweg 27, 26683
Saterland
- Schuldnerin -
ist heute, am 28. Januar 2019, um 12.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22
InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 28. Januar 2019
15 IN 319/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3398 NP HRB 3398 NP: APP-PAPENBRUCH GmbH, Papenbruch, Liebenthaler Weg 12, 16909 Papenbruch. Geschäftsführer: 3. Humer, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Saterland, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mi…
HRB 3398 NP: APP-PAPENBRUCH GmbH, Papenbruch, Liebenthaler Weg 12, 16909 Papenbruch. Geschäftsführer: 3. Humer, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Saterland, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lammers, Horst

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.