HRA 12706
Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K.
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bahnhofsplatz 9, 90443 NürnbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 03.06.2022
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Claus Gerhard Reich
Nürnberg
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung IN 368/22 · Reich, Claus Gerhard · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 368/22
- Wirksam am
- 07.07.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 12706
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reich Claus Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, c/o Baraba Rossetti, Fichtestraße 50, 90489 Nürnberg
Inhaber der Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12706
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dmp solutions Rechtsanwälte GbR, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 22/61016
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung IN 368/22 · Reich, Claus Gerhard · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 368/22
- Wirksam am
- 03.06.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 12706
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reich Claus Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, c/o Baraba Rossetti, Fichtestraße 50, 90489 Nürnberg
Inhaber der Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12706
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dmp solutions Rechtsanwälte GbR, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 22/61016
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung im laufenden Verfahren zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 30.06.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 368/22 · Reich, Claus Gerhard · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 368/22
- Wirksam am
- 08.06.2022
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 12706
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reich Claus Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, App. 305, Regensburger Straße 41, 90478 Nürnberg
Inhaber der Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12706
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte PartGmbB, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 22/61016
hat der Insolvenzverwalter am 02.06.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung IN 368/22 · Reich, Claus Gerhard · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 368/22
- Wirksam am
- 01.06.2022
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 12706
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, vertreten durch d. Vorstand, Team Insolvenzen Mitte, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen a.d. Donau, Gz.: 76643774
- antragstellende Gläubigerin -
und dem Eigenantrag d.
Reich Claus Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, App. 305, Regensburger Straße 41, 90478 Nürnberg
Inhaber der Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12706
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Reich Claus Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, App. 305, Regensburger Straße 41, 90478 Nürnberg
Inhaber der Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12706
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte PartGmbB, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 22/61016
Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 12706 HRA 12706:Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Nürnberg, Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg.Zweigniederlassung aufgehoben: Engel Apotheke Herbert Mittwoch Filialapotheke der Apotheke im Hauptbah…
HRA 12706 Apotheke im Hauptbahnhof, Inh. Claus G. Reich e. K., Nürnberg, Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg.Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Engel Apotheke Herbert Mittwoch Filialapotheke der Apotheke im Hau…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.