HRB 86171
apm produktions GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Darmstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Darmstadt
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 673/18 · apm produktions GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/18
- Wirksam am
- 28.12.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 86171
GmbH, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86171), vertr. d.:
Bandik Thomas, Ohldörp 59, 24783 Osterrönfeld, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 27.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 86171 HRB 86171: apm produktions GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 673/18 · apm produktions GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/18
- Wirksam am
- 08.10.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 86171
Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86171), vertr. d.: Bandik
Thomas, Ohldörp 59, 24783 Osterrönfeld, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 67 Abs. 1 InsO ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
1. Herrn Hermann Oberhofer
Länderweg 45, 60599 Frankfurt (für die Arbeitnehmer),
2. Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Streit c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek Part GmbH,
Prinzregentenstr. 48, 80538 München (für die Lieferanten) ,
3. Frau Cornelia Weber-Arnoldt, c/o Bundesagentur für Arbeit, Fischerfeldstr.
10-12, 60311 Frankfurt (als Vertreter der Agentur für Arbeit)
G r ü n d e :
Das Amt des gemäß § 22 a InsO durch Beschluss vom 23.07.2018 eingesetzten
vorläufigen Gläubigerausschusses endete mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
am 01.10.2018 (siehe Dr. Manfred Obermüller, ZinsO 2012, Seiten 18 ff., Seite
21; ebenso: Münchener Kommentar zur InsO, 3. :Auflage 2013, Rd.-Nr. 164 zu §
22a).
Da nunmehr die Einverständniserklärungen der Mitglieder des vorläufigen
Gläubigerausschusses zu ihrer Bestellung für die Zeit ab Eröffnung des
Verfahrens dem Insolvenzgericht vollständig vorliegen, war der
Gläubigerausschuss gemäß § 67 Absatz 1 InsO einzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei
dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt
wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.10.2018.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 673/18 · apm produktions GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 86171
Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86171), vertr. d.: Bandik Thomas, Ohldörp 59,
24783 Osterrönfeld, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße
114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.10.2018 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.11.2018, 11:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 86171 HRB 86171: apm produktions GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 86171 HRB 86171: apm produktions GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Bandik, Thomas, Osterrönfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 86171 HRB 86171: apm produktions GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kämper, Denis, Kriftel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX.X…
HRB 86171 HRB 86171: Process Media Consult GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegensta…
HRB 86171 HRB 86171: Process Media Consult GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Voß, Torsten, Rohlstorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kämper, Denis, Kriftel, …
HRB 86171 Process Media Consult GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kürras, Klaus, Potsdam, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Voß, Torsten, Rohlstorf, *XX.XX.XXXX…
HRB 86171 Process Media Consult GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kneißl, Jürgen, Zwingenberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kürras, Klaus, Potsdam, *XX.XX.XXXX…
HRB 86171 Process Media Consult GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt.Geschäftsanschrift: Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Friedrich, Thomas, Hausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 86171 Process Media Consult GmbH, Darmstadt (Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.