HRB 93038

apm alpha print medien AG

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

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Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
07.02.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
9 IN 52/19 In dem Insolvenzverfahren apm alpha print medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 93038), vertr. d.: 1. Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten Voß, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, (Vorstand), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 26.03.2025, 10:00 Uhr, Zimmer 4.312, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit der Sencon GmbH über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 37.500,00 € zu Gunsten der Insolvenzmasse und damit der Beendigung des Rechtsstreits vor dem Landgericht Darmstadt (Az.: 29 O 363/23) zu.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 07.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
10.05.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
Geschäfts-Nr. 9 IN 52/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der apm
alpha print medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB
93038), vertr. d.: 1. Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten
Voß, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, (Vorstand), wird die Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im
schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden
Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch
gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich
beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.06.2021 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.

Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
03.08.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
9 IN 52/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der apm alpha print
medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 93038), vertr.
d.: 1. Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten Voß, Kleyerstraße
3, 64295 Darmstadt, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße
114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 wird
gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.01.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
besonders vergütet. Ihr steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 10.052.892,00 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 53 % festgesetzt wird.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 03.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
30.06.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
9 IN 52/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der apm alpha print
medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 93038), vertr.
d.: 1. Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten Voß, Kleyerstraße
3, 64295 Darmstadt, (Vorstand), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung
der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die
Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum
28.07.2020. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 30.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
Geschäfts-Nr.: 9 IN 52/19 .In dem Insolvenzverfahren der apm alpha print medien
AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 93038), vertr. d.: 1.
Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten Voß, Kleyerstraße 3,
64295 Darmstadt, (Vorstand), wird

Herr Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis,

Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main

zum Sonderinsolvenzverwalter bestimmt.

Der Wirkungskreis umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen der Gläubigerin

lfd. Nr. 122 (Frau Rechtsanwältin Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin über
das Vermögen der apm produktions GmbH) der Tabelle.

G r ü n d e :

Die Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Kappel-Gnirs wurde am 28.02.2019
zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin bestellt.

Frau Rechtsanwältin Kappel-Gnirs wurde am 01.10.2018 ebenfalls zur
Insolvenzverwalterin über das Vermögen der apm produktions GmbH bestellt.

Die Forderung der apm produktions GmbH wurde bereits angemeldet und ist nunmehr
zu prüfen.

Es liegt daher eine Interessenskollision vor, sodass ein
Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen ist.

Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
9 IN 52/19: Über das Vermögen der apm alpha print medien AG, Kleyerstraße 3,
64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 93038), vertr. d.: 1. Sencon GmbH,
(Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr. Torsten Voß, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt,
(Vorstand), ist am 28.02.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße
114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.04.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.05.2019, 11:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 93038 HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellscha…
HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Bestellt als Abwickler: Sencon GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 25137). Nicht mehr Vorstand: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 52/19 · apm alpha print medien AG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 52/19
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93038
Geschäfts-Nr.: 9 IN 52/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der apm alpha print medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt,
HRB 93038), vertr. d.: 1. Sencon GmbH, (Liquidator), vertr. d.: 1.1. Dr.
Torsten Voß, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, (Vorstand), ist am 29.01.2019 um
9:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax:
069-913092-30 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 93038 HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Vorstand: Kämper, Denis, Kriftel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Vorstand: Kämper, Denis, Kriftel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 93038 HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Werkmann, Petra, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 93038: apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Werkmann, Petra, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 93038 HRB 93038:apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt.Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.07.1998, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 04.09.2013 hat die Änderung der Satzung i…
HRB 93038:apm alpha print medien AG, Darmstadt, Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt.Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.07.1998, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 04.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dresden (bisher Amtsgericht Dresden HRB 32175) nach Darmstadt beschlossen. Die Hauptversammlung vom 05.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kleyerstr. 3, 64295 Darmstadt. Gegenstand: Betrieb einer Druckerei unter Einschluss aller Formen der Druckvorstufe sowie der Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen. Grundkapital: 1.051.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Kämper, Denis, Kriftel, *XX.XX.XXXX. In Folge Änderung im Aufsichtsrat wurde eine neue Liste der Aufsichtsräte eingereicht.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.