HRB 165806

APAE.ART GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-16 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. APAE.ART UG (haftungsbeschränkt) Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 282/23 · APAE.ART GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

wird heute, am 14.08.2026, um 11:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 282/23 · APAE.ART GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 17.172,68 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 7.882,93 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten.

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 282/23 · APAE.ART GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Wirksam am
26.03.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 26.01.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 8.005,93 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 2 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.03.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 20.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 282/23 · APAE.ART GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Wirksam am
29.01.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

Geschäftszweig: der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen usw.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.01.2024, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.04.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 26.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 282/23 · APAE.ART GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Wirksam am
27.10.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

Geschäftszweig: der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen usw.

ist am 26.10.2023, um 17:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 165806 HRB 165806: APAE.ART GmbH, Hamburg, Sandort 12, 22549 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg.
HRB 165806: APAE.ART GmbH, Hamburg, Sandort 12, 22549 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg.
Veränderungen
HRB 165806 HRB 165806: APAE.ART UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokoll) in den Zi…
HRB 165806: APAE.ART UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokoll) in den Ziffern 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.999,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: APAE.ART GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sandort 12, 22549 Hamburg. 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 165806 HRB 165806: APAE.ART UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 17.11.2020. Geschäftsanschrift: Th…
HRB 165806: APAE.ART UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 17.11.2020. Geschäftsanschrift: Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen sowie Unternehmensberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Fauchart, Gregory Lucien André, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.