HRB 30267

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Magdeburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.12.2024
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Till Schwerdtfeger

Dessau-Roßlau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

Der Ankauf, die Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und der Verkauf von Immobilien sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 366/24 (371) · AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 366/24 (371)
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 30267
340 IN 366/24 (371):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Ankauf, Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen. (AG Stendal, HRB 30267), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 03.06.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin, insbesondere Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 276, 160, 162 InsO):

a) Veräußerung der Beteiligungen der Schuldnerin an der AOC Dresden Großenhainer Straße
GmbH, der AOC Halle Riebecks Gärten GmbH, der AOC Magdeburger Tor GmbH, der AOC
Schwerin Pilaer Straße GmbH, der AOC Dessau Meisterhausblick GmbH und der AOC 8.
Vorratsgesellschaft mbH,

b) Abschluss von Forderungskaufverträgen und

c) Betriebsveräußerung an besonders Interessierte.

Der vollständige Antrag der Schuldnerin vom 16.05.2025 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 21.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 366/24 (371) · AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 366/24 (371)
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 30267
340 IN 366/24 (371):

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Ankauf, Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen. (AG Stendal, HRB 30267),
vertreten durch:
Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig,

hat das Amtsgericht Magdeburg durch die Rechtspflegerin Korb am 18.12.2024 beschlossen:

Einberufung einer Gläubigerversammlung betreffend die

7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)
mit der internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) DE000A3MQBD5
und der Wertpapierkennnummer (WKN) A3MQBD,
in Höhe der Emission von bis zu 30.000.000,00 EUR

Stückelung: je 1.000,00 EUR Nennbetrag

(im Folgenden: die "Schuldverschreibung 2022/2027").

Das Amtsgericht Magdeburg -lnsolvenzgericht- beruft hiermit gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetzes
über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz -SchVG) vom 31.07.2009 (verkündet als Art 1 des Gesetztes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009) eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung 2022/2027 der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH (die "Emittentin") gehörenden Teilschuldverschreibungen ein, und zwar auf

Mittwoch, 22.01.2025, 10:30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), Saal 1, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.

I. Tagesordnung

1. Kurzbericht (ohne Beschlussfassung)

Kurzbericht der lnsolvenzschuldnerin und des Sachwalters Rechtsanwalt Dirk Becker zum laufenden Insolvenzverfahren.

2. Wahl eines gemeinsamen Vertreters

Erörterung und Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle
Gläubiger der Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond).

Erläuterung: Die Gläubiger der Schuldverschreibung 2022/2027 können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im lnsolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der Schuldverschreibung 2022/2027 bestellen, der allein berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der Schuldverschreibung 2022/2027 im lnsolvenzverfahren geltend zu machen. Zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

lI. Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht, Nachweise

1. Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich (§§ 74 ff. lnsO).

2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Inhaber der Schuldverschreibung 2022/2027 der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung.

3. An der Abstimmung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrages der von ihm
gehaltenen Teilschuldverschreibung(en) teil.

4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahmerecht und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen nach Ziffer 2. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers der Teilschuldverschreibung(en) und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. lst der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden. Dieser Nachweis ist am Tag der Anleihegläubigerversammlung im Original vorzulegen.

5. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des
Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus.

6. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft- Offene Handelsgesellschaft, GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als drei Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizubringen.

lll. Vertretung in der Gläubigerversammlung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten
nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei Einlass zur Gläubigerversammlung ist die Vollmacht nachzuweisen.

IV. Beschlussfähigkeit und Bindungswirkung der Beschlussfassung

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.

V. Anmeldung zur Gläubigerversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung des Teilnahmerechts und Stimmrechts werden die Anleihegläubiger aber gleichwohl gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts beim Sachwalter per E-Mail an AOC-Anleihe@floether-wissing.de oder per Fax: 0391/5 55 68 - 49 bis spätestens 15.01.2025 durch Übersendung der vorstehenden unter II aufgeführten, zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung berechtigten Unterlagen, anzumelden. Da die Registrierung aufgrund der Prüfung der Teilnahmeberechtigung vor Ort mitunter erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung gebeten.

Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger (www. bundesanzeiger.de) sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Amtsgericht Magdeburg, 18.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 366/24 (371) · AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 366/24 (371)
Wirksam am
03.12.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 30267
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Ankauf, Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen. (AG Stendal, HRB 30267), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 29.11.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 366/24 (371) - (03.12.2024)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 366/24 (371) · AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 366/24 (371)
Wirksam am
29.11.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 30267
Amtsgericht Magdeburg:
340 IN 366/24 (371): Über das Vermögen der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Ankauf, Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen. (AG Stendal, HRB 30267), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 29.11.2024 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Becker, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 - 40, Fax: 0391/5 55 68 - 49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.01.2025 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 19.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Bundesrepublik Deutschland hat.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und ggf. begründet werden. Hierzu muss die Beschwerde und ggf. die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30267 HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Prokura erloschen: Bonath, Sandra, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX.
HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Prokura erloschen: Bonath, Sandra, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30267 HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Prokura erloschen: Besdiak, Tino, Haldensleben, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Prokura erloschen: Besdiak, Tino, Haldensleben, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Sieland, Sebastian, Bernburg (Saale), *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 30267 HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2021. Geschäftsanschrift: Liebknechtstraße 55…
HRB 30267: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH, Magdeburg, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2021. Geschäftsanschrift: Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Der Ankauf, die Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und der Verkauf von Immobilien sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen. Stammkapital: 175.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schwerdtfeger, Till, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bonath, Sandra, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX; Löv, Stefanie, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Besdiak, Tino, Haldensleben, *XX.XX.XXXX; Meisel, Andrea, Erfurt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AOC Immobilien AG mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 21340). Die formgewechselte Gesellschaft hat am 02.10.2019 mit der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 104283) einen Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 900.000,00 EUR) geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2020 zugestimmt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.