HRB 75285

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Egenhofen

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Registerdaten

Sitz
Egenhofen
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH Eugenhofen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
15.04.2026
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich vom 05.03.2026 (bestätigt am 09.03.2026) zwischen Herrn Konrad Schräfl sen., Rosenstraße 3, 82281
Egenhofen, anwaltlich vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Frank Jaeger,
Rechtsanwälte Jaeger Breig & Kollegen, Frauenlobstrasse 2, 80337 München, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff, Ottostraße 21, 80333 München, zur Zahlung eines Betrags von EUR 50.000,00 durch Herrn Konrad Schräfl sen. an die Insolvenzmasse zur
Abgeltung sämtlicher möglicher Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachung GmbH seien sie bekannt oder unbekannt, geltend gemacht oder nicht geltend gemacht
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.04.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Abstimmung über folgende Vergleiche:

1. Abstimmung über den Vergleich vom 22.01.2026 (bestätigt am
05.03.2026) zwischen dem Freistaat Bayern, vertr. d. d. Finanzamt Fürs-
tenfeldbruck, Münchner Straße 36, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten
durch Herrn Blum, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz
Beindorff, Ottostraße 21, 80333 München, zur Zahlung eines Betrags von
EUR 38.841,60 durch den Freistaat Bayern, vertr. d. d. Finanzamt Fürs-
tenfeldbruck, an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher
Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anton Schräfl Spenglerei-Bedachung GmbH.

2. Abstimmung über den Vergleich vom 23.02.2026 (bestätigt am
02.03.2026) zwischen der Kraft Baustoffe GmbH, Drygalski-Allee 15,
81477 München, vertr. d. d. Geschäftsführer, anwaltlich vertreten durch
Rechtsanwalt Michael Kopp, Mosler + Partner Partnerschaftsgesellschaft
mbB, Baierbrunner Str. 25, 81379 München, und dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Moritz Beindorff, Ottostraße 21, 80333 München, zur Zahlung eines
Betrags von EUR 154.885,74 durch die Kraft Baustoffe GmbH an die Insolvenzmasse
zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachung GmbH.
wird bestimmt auf
Freitag, 27.03.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Abstimmung über den Vergleich vom 06.12.2025 (bestätigt am 15.12.2025) zwischen der IKK classic und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt zur Zahlung eines Betrags von 13.666,27 € durch die IKK classic an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachung GmbH
wird bestimmt auf
Freitag, 09.01.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Der Termin wird mit der bereits für den genannten Zeitpunkt im Verfahren anberaumten Gläubigerversammlung verbunden und die mit Terminsverfügung vom 10.12.2025 bekanntgegebene Tagesordnung insofern erweitert.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
11.12.2025
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem Vergleich vom 27.11.2025 (bestätigt am 03.12.2025) zwischen der BG Bau und dem Insolvenzverwalter zur Zahlung eines Betrags von 29.000,00 € durch die BG Bau an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachung GmbH
wird bestimmt auf
Freitag, 09.01.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. die Zustimmung zu dem Vergleich vom 10.09.2025 (bestätigt am 19.09.2025) zwischen der AOK Bayern, vertreten durch Herrn Stephan Wein, Jahnstraße 6, 83646 Bad Tölz, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff, Ottostraße 21, 80333 München, zur Zahlung eines Betrags von 35,000,00 EUR durch die AOK Bayern an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche
2. die Zustimmung zu dem Vergleich vom 10.11.2025 (bestätigt am 13.11.2025) zwischen der Attinger Handelsgesellschaft mbH, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sven Friedl, Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB, Schießgrabenstraße 14, 86150 Augsburg, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff, Frei-Otto-Straße 18, 80797 München, zur Zahlung eines Betrags von 8.152,53 EUR durch die Attinger Handelsgesellschaft mbH an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche
wird bestimmt auf
Freitag, 05.12.2025, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 27.05.2025 von der Prüfung ausgenommenen Forderungen Tabellenblattnummer 44, 64, 81, 85, 92, 94 und der Tabellenblattnummer 102 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 19.02.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Moritz Beindorff
Frei-Otto-Straße 18, 80797 München
Telefon: +49(89) 6931 1137-0
Telefax: +49(89) 6931 1137-25
Email: muenchen@schiebe.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.05.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.11.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 11663/24 · Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 11663/24
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
München, HRB 75285
1500 IN 11663/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Schräfl Konrad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 75285
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 07.11.2024 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Moritz Beindorff, Frei-Otto-Straße 18, 80797 München, Telefon: +49(89) 6931 1137-0, Telefax: +49(89) 6931 1137-25, Email: muenchen@schiebe.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 75285 HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Satzung neu gefasst.
Berichtigungen
HRB 75285 HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. aus technischen Gründen erneut vorgetragen: Geschäftsführer: Schräfl, Konrad, Eg…
HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. aus technischen Gründen erneut vorgetragen: Geschäftsführer: Schräfl, Konrad, Egenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 75285 HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Eugenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. Sitz von Amts wegen berichtigt: Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck. Bestellt…
HRB 75285: Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH, Eugenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brucker Str. 10, 82281 Egenhofen. Sitz von Amts wegen berichtigt: Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck. Bestellt: Geschäftsführer: Schräfl, Konrad, Egenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.