HRB 50928
Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 12.02.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
Tagesordnung:
Zustimmung zu dem Vergleich mit Herrn Andreas Heinzelmann, welcher zur Abgeltung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO sowie der Vorstandshaftung aus § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG (a.F.) i.V.m. § 92 Abs. 2 S. 1 AktG (a.F.) die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 50.000,00 € vorsieht.
Der Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 05.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 05.12.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 29.11.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
24.11.2021
- Insolvenzgericht -
810 IN 1289/20 A-3-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 50928),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 300.179,92 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung und der damit einhergehenden Aufgaben wie Insolvenzgeldvorfinanzierung, Begleitung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes, Information der Belegschaft, weitere Personalmaßnahmen, sowie der umfangreichen Investorensuche die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 37,9 % auf insgesamt 62,9 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
xxx
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 07.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
wird die Prüfung der bis zum 01.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 12.03.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt
am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 50928), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29,
E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 03.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.04.2021, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt abgehalten:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren
angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum
17.05.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F,
Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig
angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1289/20 A-3-9 · Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1289/20 A-3-9
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 50928
Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt
am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 50928), ist am 30.12.2020 um 11:29 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487
Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder sind mehrere Listen der …
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Du Bois, Thomas Paul Rene, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt…
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Engel, Udo, Maintal, *XX.XX.XXXX.
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 23.03.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Erh…
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main (Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitg…
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main, Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main. Nicht mehr…
HRB 50928 HRB 50928: Anschluß AG - Fachbetrieb für Elektrotechnik, Frankfurt am Main (Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitg…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.