HRB 114213
ANPAK Superpackage GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2026-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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VÖ
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 114213 ANPAK Superpackage GmbH, Hamburg, Conventstraße 8-10, Haus A, 22089 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2010. Geschäftsanschrift: Conventstraße 8-10, Haus A, 22089 H…
ANPAK Superpackage GmbH, Hamburg, Conventstraße 8-10, Haus A, 22089 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2010. Geschäftsanschrift: Conventstraße 8-10, Haus A, 22089 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit Produktverpackungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kötz, Andrea Christine, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kötz, Andrea Christine, Hamburg, *XX.XX.XXXX, unter der Firma ANPAK Superpackage e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 101550) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.05.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.06.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.