HRB 201499
ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Scheeßel
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Registerdaten
- Sitz
- Scheeßel
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 63/18 · ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/18
- Wirksam am
- 13.10.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201499
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 13.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 63/18 · ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/18
- Wirksam am
- 26.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201499
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 16.914,65 EUR zugrunde zu legen.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.671,67 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 18.586,32 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung der Grundvergütung um 20%. Er begründete dies mit der überdurchschnittlich langen Dauer des Verfahrens und mit erheblichen Schwierigkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Welche genauen Schwierigkeiten vorgelegene haben werden im Vergütungsantrag nicht ausgeführt.
Als weitere Begründung für den geltend gemachten Zuschlag wurde der erhebliche Umfang der Forderungen und Ansprüche gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesell- schaften aufgeführt. Auch hier fehlt die konkrete Auflistung, wofür der erhebliche Arbeitsaufwand genau entstanden ist. Auch ist nicht aufgeführt, warum, durch das Versterben des vormaligen Gesellschafter-Geschäftsführer die Verfahrensbearbeitung erheblich erschwert wurde.
Da aber ein Zuschlag immer unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung des Verfahrens zu gewähren ist und dem Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters Rechnung tragen soll, ist hier der beantragte Zuschlag von 20% nicht zu beanstanden.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Zudem wurden Auslagen für 1 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 63/18 · ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/18
- Wirksam am
- 06.02.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201499
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 04.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201499 HRB 201499: ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel. Nicht mehr Geschäftsführer: Berends, René, Achim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Notgeschäftsführer: Knoess, Ralph-Jo…
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 63/18 · ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/18
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201499
ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG
Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149
Hamburg, (Notgeschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heiko
Fialski, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Große Elbstraße 45, 22767
Hamburg, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail:
hamburg@schneidergeiwitz.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35
Abs. 2 InsO angezeigt:
Der Insolvenzverwalter hat mit sofortiger Wirkung gegenüber dem
Mitgesellschafter, Herrn Bernhard Penno, erklärt, dass die von der
Insolvenzschuldnerin in Höhe von 50% an der ANOR Beratungs- und Beteiligungs
GmbH (AG Oldenburg, HRB 213131) gehaltenen Geschäftsanteile aus der
Insolvenzmasse gemäß §§ 35, 8Ž0 InsO freigegeben werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201499 HRB 201499: ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 11 IN 63/18 · ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/18
- Wirksam am
- 04.12.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201499
Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.:
Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), ist am
01.12.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1,
20355 Hamburg, Tel.: 040 800048-0, Fax: 040 800048-111, E-Mail: hamburg@jnp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 04.03.2019, 11:30 Uhr, Saal 147,
Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO);
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201499 HRB 201499: ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel. Notgeschäftsführer: Knoess, Ralph-Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 201499 ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel. Prokura erloschen: Wetzel, Bianca, geb. Hutzler, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 201499 ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel. Einzelprokura: Wetzel, Bianca, geb. Hutzler, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 201499 ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Kornweg 6, 27383 Scheeßel. Geschäftsanschrift: Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel.
HRB 201499 ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Scheeßel, Kornweg 6, 27383 Scheeßel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2008. Geschäftsanschrift: Kornweg 6, 27383 Scheeßel. Gegen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.