HRA 203194

Anoda Surface GmbH & Co. KG

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wenzendorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
10.02.2025
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Anoda Surface Geschäftsführungs-GmbH

Wenzendorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Rolf Kakucsi

Hamburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 22 IN 103/26 · Anoda Surface GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 103/26
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Tostedt, HRA 203194
22 IN 103/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anoda Surface GmbH & Co. KG, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf (AG Tostedt, HRA 203194), vertr. d.: Anoda Surface Geschäftsführungs-GmbH vertr. d.d. GF Rolf Kakucsi, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Tostedt eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 10.09.2026

Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz).
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 103/26 · Anoda Surface GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 103/26
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Tostedt, HRA 203194
22 IN 103/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anoda Surface GmbH & Co. KG, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf (AG Tostedt, HRA 203194), vertr. d.: Anoda Surface Geschäftsführungs-GmbH vertr. d.d. GF Rolf Kakucsi, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 17.06.2026 um 13:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Anna-Vogeley-Str. 17, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 17.06.2026

Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz).
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 203194 HRA 203194: Anoda Surface GmbH & Co. KG, Wenzendorf, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf. (Handel mit galvanischen Erzeugnissen und entsprechendem Zubehör). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:…
HRA 203194: Anoda Surface GmbH & Co. KG, Wenzendorf, Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf. (Handel mit galvanischen Erzeugnissen und entsprechendem Zubehör). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wennerstorfer Kirchweg 60, 21279 Wenzendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Anoda Surface Geschäftsführungs-GmbH, Wenzendorf (Amtsgericht Tostedt HRB 205448), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.