Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2026-05-11
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen, von Reiseverkehrsleistungen und deren Vermittlung, von Kfz.-Instandsetzungs- und Serviceleistungen für Eigen- und Fremdbedarf
HRB 11314HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Nicht mehr Geschäftsführer: Heiden, Karl, Anklam, *XX.XX.XXXX.
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Nicht mehr Geschäftsführer: Heiden, Karl, Anklam, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11314HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2016 sowie …
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2016 mit der Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH mit Sitz in Weitenhagen (Amtsgericht Stralsund HRB 4796) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11314HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2016 sowie …
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.04.2016 mit der Anklamer Omnibus-Service GmbH mit Sitz in Anklam ( Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 13619 ) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.