HRB 570650

ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwäbisch Hall

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Registerdaten

Sitz
Schwäbisch Hall
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ANKA - Anlagen - und Kapitalverwaltungs - GmbH Schwäbisch Hall

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 617/23 · ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
2 IN 617/23
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 570650
2 IN 617/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall, vertreten durch den Geschäftsführer Helko-Gero Koblischek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 570650
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 19.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 570650 HRB 570650: ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall. Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung vo…
HRB 570650: ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall. Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Koblischek, Helga, geb. Bergner, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 570650 HRB 570650:ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall.Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
HRB 570650:ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall.Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen, Beteiligung an solchem sowie Vermittlung von Reisen.
Veränderungen
HRB 570650 ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Morsteinweg 5, 74523 Schwäbisch Hall. Änderung der Geschäftsanschrift: Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall.
ANKA Touristik - Anlagen- und Beteiligungs-GmbH, Schwäbisch Hall, Morsteinweg 5, 74523 Schwäbisch Hall. Änderung der Geschäftsanschrift: Schumannweg 13, 74523 Schwäbisch Hall.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.