HRB 1727

ANECON-Hotels GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frohburg OT Greifenhain

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Registerdaten

Sitz
Frohburg OT Greifenhain
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hotel Dammühle GmbH Greifenhain
  2. ANECON-Hotels GmbH Greifenhain

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 438/18 · ANECON-Hotels GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 438/18
Wirksam am
24.09.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 1727
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 438/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANECON-Hotels GmbH, OT
Greifenhain Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg, Amtsgericht Leipzig , HRB
1727
vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Pufahl

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 21.09.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und
Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter
aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.

Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email
geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de, Telefax: 0341 253 476 1, Telefon
geschäftlich: 0341 253 476 0

schriftlich geltend zu machen.

403 IN 438/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 24.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1727 HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 438/18 · ANECON-Hotels GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 438/18
Wirksam am
06.07.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 1727
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 438/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANECON-Hotels GmbH, OT
Greifenhain Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg, Amtsgericht Leipzig , HRB
1727
vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Pufahl

- wurde am 04.07.2018 um 15:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email
geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de Telefax: 0341 253 476 1 Telefon
geschäftlich: 0341 253 476 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
10.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder
die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses
und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen
der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger
zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.09.2018 beim Amtsgericht Leipzig,
04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

403 IN 438/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 06.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1727 HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 09.04.2018, AZ: 403 IN 438/18, ist ein vorläufiger Ins…
HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 09.04.2018, AZ: 403 IN 438/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 438/18 · ANECON-Hotels GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 438/18
Wirksam am
09.04.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 1727
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 438/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ANECON-Hotels GmbH,
OT Greifenhain Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg, Amtsgericht Leipzig, HRB
1727
vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Pufahl

wird heute, am 09.04.2018 um 15.15 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse

angeordnet:

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner,
Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de,
Telefax 0341 253 476 1, Telefon geschäftlich 0341 253 476 0 bestellt (§§ 21
Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in
Besitz zu nehmen und deren Forderungen, auch Bankguthaben, auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner
Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen. 2

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die
Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung
drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post
kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung
öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der
verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

403 IN 438/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 09.04.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1727 HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Volker, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ges…
HRB 1727: ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Volker, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pufahl, Brigitte, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1727 ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Anne, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer…
ANECON-Hotels GmbH, Frohburg OT Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Anne, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pufahl, Volker, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1727 ANECON-Hotels GmbH, Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) sowie 5 (Geschäftsfü…
ANECON-Hotels GmbH, Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Frohburg OT Greifenhain.
Veränderungen
HRB 1727 ANECON-Hotels GmbH, Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Geschäftsanschrift: Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Brigitte…
ANECON-Hotels GmbH, Greifenhain, Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Geschäftsanschrift: Straße der Einheit 1, 04654 Frohburg OT Greifenhain. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pufahl, Brigitte, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pufahl, Anne, Frohburg OT Greifenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.