HRB 164677

Andromeda Automaten GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 133/22 · Andromeda Automaten GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 133/22
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 164677
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 133/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164677 eingetragenen Andromeda Automaten GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Schreyerring 26, 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Christoph Gerstenberg

ist am 12.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67a IN 133/22
Amtsgericht Hamburg, 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 133/22 · Andromeda Automaten GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 133/22
Wirksam am
12.06.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 164677
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 133/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164677 eingetragenen Andromeda Automaten GmbH, ehemals Schreyerring 26, 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Christoph Gerstenberg

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Automatencasinos/Spielstätten, Automatenaufstellung im Gastronomiebereich, Servicedienstleistungen rund um Spielstättenbetrieb, technischer Service etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.06.2023, um 13:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 03.06.2022 und am 14.02.2023 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge .

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 04.09.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67a IN 133/22
Amtsgericht Hamburg, 09.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 133/22 · Andromeda Automaten GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 133/22
Wirksam am
19.12.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 164677
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 133/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164677 eingetragenen Andromeda Automaten GmbH, ehemals Schreyerring 26, 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Christoph Gerstenberg,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Automatencasinos/Spielstätten, Automatenaufstellung im Gastronomiebereich, Servicedienstleistungen rund um Spielstättenbetrieb, technischer Service etc.

ist am 16.12.2022, um 13:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 133/22
Amtsgericht Hamburg, 16.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 164677 HRB 164677: Andromeda Automaten GmbH, Hamburg, Schreyerring 26, 22309 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Maschke, Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Gerstenberg, Joachim Christop…
HRB 164677: Andromeda Automaten GmbH, Hamburg, Schreyerring 26, 22309 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Maschke, Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Gerstenberg, Joachim Christoph, St Michaelisdonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 164677 HRB 164677: Andromeda Automaten GmbH, Hamburg, Schreyerring 26, 22309 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlun…
HRB 164677: Andromeda Automaten GmbH, Hamburg, Schreyerring 26, 22309 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von St. Michaelisdonn (bisher: Amtsgericht Pinneberg HRB 14936 PI) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Schreyerring 26, 22309 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Automatencasinos / Spielstätten, Automatenaufstellung im Gastronomiebereich, Servicedienstleistungen rund um Spielstättenbetrieb, technischer Service, Kauf und Mondernisierung von Spielstätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Maschke, Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Löffler, Vjaceslav, Neeze, *XX.XX.XXXX.

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