HRA 1623

Andreas Pfüller - Autohaus Stollberg e.Kfm.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stollberg/Erzgeb.

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Registerdaten

Sitz
Stollberg/Erzgeb.
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Autohaus Pfüller, Thalheim Stollberg
  2. Andreas Pfüller - Autohaus Stollberg e.Kfm. Stollberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 1623 Andreas Pfüller - Autohaus Stollberg e.Kfm., Stollberg, Auer Straße 4, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Die Automobilzentrum Stollberger Tor GmbH mit dem Sitz in Stollberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18827) i…
Andreas Pfüller - Autohaus Stollberg e.Kfm., Stollberg, Auer Straße 4, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Die Automobilzentrum Stollberger Tor GmbH mit dem Sitz in Stollberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18827) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Handelsgeschäft des Einzelkaufmanns im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.