HRA 200758
Andreas Becker e.K.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Westerburger Weg 13, 26203 WardenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wardenburg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 10.11.2014
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manuela Grete Becker
Elsfleth
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 61 IN 33/14 · Becker, Manuela · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 61 IN 33/14
- Wirksam am
- 09.03.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200758
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 557.205,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus entgegen der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 38.894,12 EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Zusätzlich beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 36,46 %, um diesem die Tätigkeiten und Erschwernisse angemessen zu vergüten, die über das Maß eines "Normalantragsverfahren" reichen.
Im Einzelnen werden Zu- bzw. Anschläge beantragt für folgende Tätigkeiten:
Zuschläge:
1. Betriebsfortführung 21,46 %
2. Vorfinanzierung Insolvenzgeld 15 %
Das Gericht hat die einzelnen Zuschlagstatbestände geprüft und aufgrund der fundierten und nachvollziehbaren Begründungen in dem Vergütungsantrag vom 18.11.2025 als zuschlagsfähig und würdig anerkannt.
Zweifelsohne war hier der Insolvenzverwalter mit besonders schwierigen Sachverhalten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht konfrontiert. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den vorläufigen Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden vorläufigen Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen habe, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand. Das Insolvenzgericht hat dabei die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen überprüft und beurteilt.
Es genüge die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach zu prüfen und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheits-betrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimme (vgl. z.B. BGH WM 2021, 1503).
In Anbetracht der Berechnungsgrundlage und den beantragten Zuschlägen unter Berücksichtigung der zum Zuschlag Betriebsfortführung durchgeführten Vergleichsberechnung gem. der Rechtsprechung des BGH`s ist nach Auffassung des Gerichts in der Gesamtschau der beantragte Zuschlag von insgesamt 36,46 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 33/14 · Becker geb. Jüchter, Manuela, Inhaberin der Fa. Andreas Becker e.K. Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg · Insolvenzgericht Oldenburg
- Insolvenzgericht
- Oldenburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 33/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Oldenburg, HRA 200758
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 33/14 · Becker geb. Jüchter, Manuela, Inhaberin der Fa. Andreas Becker e.K. Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg · Insolvenzgericht Oldenburg
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- Oldenburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 33/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Oldenburg, HRA 200758
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- Oldenburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 33/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Oldenburg, HRA 200758
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Insolvenzbekanntmachung 61 IN 33/14 · Becker geb. Jüchter, Manuela, Inhaberin der Fa. Andreas Becker e.K. Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg · Insolvenzgericht Oldenburg
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- Oldenburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 33/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Oldenburg, HRA 200758
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HRA 200758 Andreas Becker e.K., Wardenburg, Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg. Geschäftsanschrift: Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg. Nicht mehr Inhaber: Becker, Andreas, Elsfleth, *XX.XX.XXXX. Eingetreten als …
HRA 200758 Andreas Becker e.K., Wardenburg (Westerburger Weg 13, 26203 Wardenburg, Errichtung und Herstellung von Baulichkeiten im Hochbau). Einzelkaufmann. Inhaber: Becker, Andreas, Elsfleth, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.