HRB 33243

An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Chemnitz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 519 IN 83/21 · An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
519 IN 83/21
Wirksam am
17.12.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33243
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 519 IN 83/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH, vertr. d.d. GF Bernd Gansmüller Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33243
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gansmüller

ergeht am 17.12.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 07.01.2025
./.
./.

Die Anhörung erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit bis zum 07.01.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Chemnitz Erklärungen bzw. Einwände einzureichen.

Auf der Tagesordnung steht:

Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, einen Vergleich über folgende geltend gemachten Anfechtungsansprüche zu schließen:
--> Bernd Gansmüller gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 6.500,00 EUR,
--> Daniel Finter gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 6.000,00 EUR.

Der Vergleich liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz aus.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, dass die Zustimmung auch dann als erteilt gilt, wenn keine Erklärungen/Einwände innerhalb der o.g. Frist durch einen Gläubiger abgegeben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33243 HRB 33243: An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH, Chemnitz, Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 11.04.2021, AZ: 514 IN 83/21, ist das Insolvenzverfahren übe…
HRB 33243: An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH, Chemnitz, Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 11.04.2021, AZ: 514 IN 83/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 519 IN 83/21 · An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
519 IN 83/21
Wirksam am
14.04.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33243
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 514 IN 83/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der An der Rennbahn
Besitzgesellschaft mbH, vertr. d.d. GF Bernd Gansmüller Reichenhainer Straße 5,
09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33243
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gansmüller

ergeht am 11.04.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Immobilien) wird am
11.04.2021 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 30.05.2021
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.07.2021 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

514 IN 83/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 33243 HRB 33243: An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH, Chemnitz, Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2013 zuletzt geändert am 10.10.2016.…
HRB 33243: An der Rennbahn Besitzgesellschaft mbH, Chemnitz, Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2013 zuletzt geändert am 10.10.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz, bisher Dresden, Amtsgericht Dresden HRB 35925) beschlossen. Geschäftsanschrift: Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz. Zweigniederlassung(en) aufgehoben: 09126 Chemnitz, Geschäftsanschrift: Reichenhainer Str. 5, 09126 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien für eigene und fremde Rechnung, Maklertätigkeit im Sinne des § 34 c GewO, Bauträgertätigkeit im Immobilienbereich/Wohnungsbau, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gansmüller, Bernd, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.