HRB 35738

AMZ-Lindahl Personal GmbH

Amtsgericht Bielefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bielefeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.04.2023
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Detlef Schober

Warendorf

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Sammy Addad

Borgholzhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. B. -R. Krätschmer Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH Bielefeld
  2. AMZ Personal GmbH Bielefeld Bielefeld
  3. AMZ Personal GmbH Bielefeld

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Direktvermittlung von Arbeitnehmern. Ferner kann sich die Gesellschaft auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder pachten. Sie kann auch selbst Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 57/23 · AMZ-Lindahl Personal GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 57/23
Wirksam am
20.11.2024
Registerbezug
Bielefeld, HRB 35738
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 57/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35738 eingetragenen AMZ-Lindahl Personal GmbH, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Schober, und Herrn Sammy Addad

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 57/23
Amtsgericht Bielefeld, 19.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 57/23 · AMZ-Lindahl Personal GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 57/23
Wirksam am
24.06.2024
Registerbezug
Bielefeld, HRB 35738
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 57/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35738 eingetragenen AMZ-Lindahl Personal GmbH, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Schober, und Herrn Sammy

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen .... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 27.01.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug ... EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach .. EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von ... EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren, insbesondere der Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung und der Verhandlungen mit Investoren, ist in der Gesamtschau die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf ... % und damit auf den Betrag von 33.012,52 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.05.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.

43 IN 57/23
Amtsgericht Bielefeld, 13.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 57/23 · AMZ-Lindahl Personal GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 57/23
Wirksam am
21.11.2023
Registerbezug
Bielefeld, HRB 35738
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 57/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35738 eingetragenen AMZ-Lindahl Personal GmbH, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Schober, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld und Herrn Sammy Addad, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 57/23
Amtsgericht Bielefeld, 20.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 43 IN 57/23 · AMZ-Lindahl Personal GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 57/23
Wirksam am
05.04.2023
Registerbezug
Bielefeld, HRB 35738
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 57/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35738 eingetragenen AMZ-Lindahl Personal GmbH, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Schober, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld und Herrn Sammy Addad, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld

Geschäftszweig: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Direktvermittlung von Arbeitnehmern etc.

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2023, um 0900 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.01.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

ist am
Mittwoch, 07.06.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 57/23
Bielefeld, 01.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 57/23 · AMZ-Lindahl Personal GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 57/23
Wirksam am
27.01.2023
Registerbezug
Bielefeld, HRB 35738
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 57/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35738 eingetragenen AMZ-Lindahl Personal GmbH, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Schober und Herrn Sammy Addad

Geschäftszweig: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Direktvermittlung von Arbeitnehmern etc.

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld,

ist am 27.01.2023, um 14:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 57/23
Amtsgericht Bielefeld, 27.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35738 HRB 35738: AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des…
HRB 35738: AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie die allgemeine Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: AMZ-Lindahl Personal GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Direktvermittlung von Arbeitnehmern. Ferner kann sich die Gesellschaft auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder pachten. Sie kann auch selbst Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Addad, Sammy, Borgholzhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.02.2020 mit der Lindahl-Personal GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 9189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 35738 HRB 35738: AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.11.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EU…
HRB 35738: AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.11.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 235,41 auf EUR 25.800,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 13 (Gründungskosten) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.800,00 EUR.
Veränderungen
HRB 35738 AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Nicht mehr Notgeschäftsführer: Kryl-Krätschmer, Jadwiga, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Schober, Detlef, Warendorf, *XX.XX.XXXX, ei…
AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Nicht mehr Notgeschäftsführer: Kryl-Krätschmer, Jadwiga, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Schober, Detlef, Warendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 35738 AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Krätschmer, Bernd-Reiner, Kaufmann, Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen entsprechend § 67 Abs. 2 BGB. Bestellt:…
AMZ Personal GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Krätschmer, Bernd-Reiner, Kaufmann, Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen entsprechend § 67 Abs. 2 BGB. Bestellt: Notgeschäftsführer: Kryl-Krätschmer, Jadwiga, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35738 B. -R. Krätschmer Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH, Bielefeld (Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld). Die Gesellschafterversammlungen vom 24.01.2006 und 14.02.2006 haben eine Änderung des…
B. -R. Krätschmer Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH, Bielefeld (Herforder Str. 52, 33602 Bielefeld). Die Gesellschafterversammlungen vom 24.01.2006 und 14.02.2006 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) und § 12 (Erbfall) beschlossen. Neue Firma: AMZ Personal GmbH.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.