HRB 226108

Amz-Almanya GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Isernhagen

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Registerdaten

Sitz
Isernhagen
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 904 IN 297/26 - 7 - · Amz-Almanya GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
904 IN 297/26 - 7 -
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226108
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 904 IN 297/26 - 7 - · Amz-Almanya GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
904 IN 297/26 - 7 -
Wirksam am
09.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226108
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.04.2026 sind am 06.07.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 904 IN 297/26 - 7 - · Amz-Almanya GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
904 IN 297/26 - 7 -
Wirksam am
09.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226108
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.04.2026 am 06.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 904 IN 297/26 - 7 - · Amz-Almanya GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
904 IN 297/26 - 7 -
Wirksam am
30.04.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226108
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: +49 511 592961-90, Fax: +49 511 592961-99 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 29.04.2026

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