HRA 205350

AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Jeggener Str. 1 A, 49143 Bissendorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bissendorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
05.06.2019
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH

Bissendorf-Wissingen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Bernd Tiemann

Rödinghausen

Kommanditist(in)

Carl Dallmöller

Glandorf

Kommanditist(in)

Michael Räther

Hagen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG, Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1. AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann, Mühlenstr. 5, 32289 Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller, Merschmühle 1, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther, Gassebrehe 34, 49170 Hagen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 26.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
13.11.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG, Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1. AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann, Mühlenstr. 5, 32289 Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller, Merschmühle 1, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther, Gassebrehe 34, 49170 Hagen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Michels festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 105 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Mit Schriftsatz vom 29.07.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.000.470,30 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 67.759,41 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 16.939,85 EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Zuschläge von insgesamt 105 % der Vergütung geltend gemacht.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschlags ist kumulativ, dass der
Insolvenzverwalter sich sowohl einer erheblich stärkeren Inanspruchnahme als im
Regelverfahren gegenübersieht und zudem bei Nichtfestsetzung eines Zuschlags eine unzumutbar niedrige Vergütung droht.
Da die Geschäftsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 3.879,15 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Geschäftsfortführung beträgt 30 %, mithin 19.836,64 € (inkl. abzgl. 3.879,15 €).
Des Weiteren wurden Zuschläge für die Sanierungsbemühungen, der Insolvenzgeldvorfinanzierung, dem Erhalt von Arbeitsplätzen, der Filialstruktur (4 Filialen), dem Jahresumsatz und der Öffentlichkeitsarbeit geltend gemacht, die in der Gesamtschau nachvollziehbar erscheinen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 11.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
27.09.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG, Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1. AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann, Mühlenstr. 5, 32289 Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller, Merschmühle 1, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther, Gassebrehe 34, 49170 Hagen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Anhörung aller Gläubiger und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06- im schriftlichen Verfahren am 09.11.2022 durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.11.2022 schriftlich Stellung zu nehmen. Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 27.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
25.01.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19- In dem Insolvenzverfahren AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG,
Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1.
AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann, Mühlenstr. 5, 32289
Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller, Merschmühle 1, 49219
Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther, Gassebrehe 34, 49170 Hagen am
Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf
den 08.03.2021 bestimmt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen
und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074
Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum 05.03.2021 bei Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

25.01.2021, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 205350 HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Jeggener Str. 1 A, 49143 Bissendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (28 IN 6/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellsc…
HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Jeggener Str. 1 A, 49143 Bissendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (28 IN 6/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19 Über das Vermögen der AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG,
Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1.
AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann, Mühlenstr. 5, 32289
Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller, Merschmühle 1, 49219
Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther, Gassebrehe 34, 49170 Hagen am
Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2019 das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels,
Schloßstraße 11, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 05403/7883689,
E-Mail: info@michels-inso.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.07.2019

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen
Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 30.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 10, Hauptgebäude,

Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Amtsgericht Osnabrück, 01.06.2019

Hinweise zum Datenschutz:

https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" -
"Datenschutz")

Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise
auch in Papierform zur Verfügung.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
24.05.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMW
Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG, Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG
Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1. AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann,
Mühlenstr. 5, 32289 Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller,
Merschmühle 1, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther,
Gassebrehe 34, 49170 Hagen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), ist dem
vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.02.2019 um 12:37 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Er ist ermächtigt,
gegenüber diversen Lieferanten und Dienstleistern Verbindlichkeiten aus der
Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im eröffneten Insolvenzverfahren im
Rang einer Masseverbindlichkeit zu bedienen.

Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Osnabrück einsehbar.

Amtsgericht Osnabrück, 24.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 6/19 · AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
28 IN 6/19
Wirksam am
20.02.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205350
28 IN 6/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMW
Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co. KG, Jeggener Str. 1A, 49143 Bissendorf (AG
Osnabrück, HRA 205350), vertr. d.: 1. AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Tiemann,
Mühlenstr. 5, 32289 Rödinghausen, (Geschäftsführer), 1.2. Carl Dallmöller,
Merschmühle 1, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Räther,
Gassebrehe 34, 49170 Hagen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), ist am
20.02.2019 um 12:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186 Bad
Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 05403/7883689, E-Mail: info@michels-inso.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 20.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 205350 HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Geschäftsanschrift: Jeggener Str. 1 A, 49143 Bissendorf.
HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Geschäftsanschrift: Jeggener Str. 1 A, 49143 Bissendorf.
Veränderungen
HRA 205350 HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.02.20…
HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.02.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 205350 HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2016 sowie der Zust…
HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 und des Inhabers Tiemann, Bernd *XX.XX.XXXX des einzelkaufmännischen Unternehmens Gustav Hassel e.K. mit Sitz in Rödinghausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4828) das einzelkaufmännische Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 205350 HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. (Produktion von Futtermitteln, der Handel mit Futtermitteln, Saatgut und Dünger sowie alle damit im Zusamm…
HRA 205350: AMW Agrarhandel Mitte-West GmbH & Co.KG, Bissendorf, Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. (Produktion von Futtermitteln, der Handel mit Futtermitteln, Saatgut und Dünger sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 14, 49143 Bissendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: AMW Agrarhandel Mitte-West Verwaltungs GmbH, Bissendorf-Wissingen (Amtsgericht Osnabrück HRB 210724), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.