HRB 230117

Amscan Europe GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 28 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kirchheim unter Teck

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Registerdaten

Sitz
Kirchheim unter Teck
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. C. Riethmüller Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kirchheim unter Teck
  2. C. Riethmüller, Papierverarbeitungswerk, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kirchheim unter Teck
  3. C. Riethmüller GmbH. Kirchheim unter Teck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

28
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
13 IN 333/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Party-, Fest- und Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK

1. Die Prüfung der bis 11.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 322-365 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 12.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
13.10.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
13 IN 333/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Party-, Fest- und Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Beck, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden anteilig auf einen Betrag von BETRAG Euro festgesetzt.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 37.890.084,29 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.03.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
15.04.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
13 IN 333/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Party-, Fest- und Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Arbenita Thaqi wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Im Übrigen wird der Antrag vom 23.1.2025 zurückgewiesen.

Die Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Zeitraum 05.07.2024 bis 25.11.2024 werden für den vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt auf brutto BETRAG EUR.
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt aufgrund Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 23.01.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 3,62 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde durch Beschluss vom 18.6.2024 eingesetzt.
Ein endgültiger Gläubigerausschuss wurde durch Beschluss der Gläubigerversammlung vom 26.11.2024 eingesetzt.
Es kann vorliegend die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt werden. Die Vergütung des endgültigen Gläubigerausschusses wird am Verfahrensende festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 11.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
13 IN 333/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Party-, Festund Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880-0
Telefax: 0711 769688-50
Email: stuttgart@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern

- Bayer & Kastner GmbH Personaldienstleistungen,
vertreten durch Herr Stefan Bartl,
Am Obertor 19, 72622 Nürtingen

- Frau Arbenita Thaqi,
Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim

- Frau Melanie Gerber
als Vertreterin der Agentur für Arbeit Ludwigsburg,
Stuttgarter Straße 55, 71638 Ludwigsburg

- Schumann Augusten Mayer & Partner Steuerberatungsgesellschaft,
vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Matthias Weishaar,
Tannenbergstraße 101, 73230 Kirchheim
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
21.08.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
13 IN 333/24

In dem Verfahren über den Antrag

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.08.2024 um 08:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 18.06.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 13 IN 333/24 · Amscan Europe GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 333/24
Wirksam am
18.06.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230117
In dem Verfahren über den Antrag d.

Amscan Europe GmbH, Dettinger Straße 148, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Charles Panons
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Forvis Mazars, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hugo-Licht-Straße 3, 04109 Leipzig, Gz.: 006Sb000007XbPmIAK
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.06.2024 um 12:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880-0, Fax: 0711 769688-50
stuttgart@pluta.net

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 18.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Melnick, Gregg, / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Melnick, Gregg, / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Hennigan, Joseph, / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX; Melnick, Gregg, / …
HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Hennigan, Joseph, / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX; Melnick, Gregg, / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Cox, Paul James, Milton Keynes / Großbritannien, *XX.XX.XXXX; Leaf, Craig, Stamford (USA) / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Riethmüller, Edgar, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Strobl, Andreas, Münsingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 230117: Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Strobl, Andreas, Münsingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 u…
HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Amscan Partyartikel (Deutschland) GmbH", Datteln (Amtsgericht Recklinghausen HRB 2704) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2014 u…
HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Party & Balloons International GmbH", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 723832) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Jürgen, Hattenhof…
HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Jürgen, Hattenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Prokura erloschen: Merath, Werner, Industriekaufmann, Salach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsfü…
HRB 230117:Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck.Prokura erloschen: Merath, Werner, Industriekaufmann, Salach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Strobl, Andreas, Münsingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Leaf, Craig, Stamford (USA), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
Amscan Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Leaf, Craig, Stamford (USA), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ashcroft, Mark, Rufford Ormskirk Großbritannien, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 (Firma und…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: Amscan Europe GmbH.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Cox, Paul, Milton Keynes (Großbritannien), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen de…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Cox, Paul, Milton Keynes (Großbritannien), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stanger, Jean-Louis, F-Mulhouse, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Riethmüller, Edgar, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Stanger, Jean-Louis, Mulhause Frankreich, *XX.XX.XXXX.
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Stanger, Jean-Louis, Mulhause Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Mucha, Michael, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Mucha, Michael, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 und der V…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Everts Ballon GmbH.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 231408) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Riethmüller Holding GmbH.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 231396) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Riethmüller, Edgar, geschäftsansässig Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Riethmüller, Edgar, geschäftsansässig Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Mucha, Michael, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Mucha, Michael, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Ashcroft, Mark, Rufford Ormskirk Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Ashcroft, Mark, Rufford Ormskirk Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabl, Robert, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sit…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Herstellung und Vertrieb von Party-, Fest- und Karnevalsartikeln sowie von Papierwaren aller Art; Beschaffung von und Handel mit vorstehend genannten Waren; Verwaltung, Unterhaltung, Nutzung und Verwendung firmeneigener Immobilien; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im Inland und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Di…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.11.2010 aus ihrem Vermögen die Pensionsverbindlichkeiten gegenüber zwei Gesellschaftern der C. Riehtmüller GmbH, Herrn Dr. Heinz Riethmüller und Frau Jutta Riethmüller, sowie eine nicht benötigte Erweiterungsfläche des Betriebsgeländes der C. Riethmüller GmbH in Kirchheim unter Teck nebst den dazugehörigen Miet- und Pachtverträgen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HRPG GmbH & Co. KG", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 725789) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Prokura erloschen: Fingberg, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Prokura erloschen: Fingberg, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2007 und der …
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.10.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sebnitzer Partyprodukte GmbH", Hohwald (Amtsgericht Dresden HRB 3312) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Bestellt als Geschäftsführer: Schwabl, Robert, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schwabl, Robert, Hüttli…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim unter Teck). Bestellt als Geschäftsführer: Schwabl, Robert, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schwabl, Robert, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230117 C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 184, 73230 Kirchheim unter Teck). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brünig, Frank, Urbach, *XX.XX.XX…
C. Riethmüller GmbH., Kirchheim unter Teck (Dettinger Str. 184, 73230 Kirchheim unter Teck). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brünig, Frank, Urbach, *XX.XX.XXXX; Fingberg, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.