HRB 50815
AMS INTERNATIONAL GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rödermark
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Registerdaten
- Sitz
- Rödermark
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 28.01.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815),
vertreten durch:
Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), wird die Nachtragsverteilung für eine etwaige Quotenzahlung im Insolvenzverfahren Gebrüder Lony GmbH (AG Essen, Az. 166 IN 30/20) angeordnet
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 10.09.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
AZ: 8 IN 127/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 44.207,57 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 104.153,99 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 16.05.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
In dem Insolvenzverfahren AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In der Gesamtschau des Verfahrens wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt. Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag vom 05.05.2025 verwiesen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 85.193,99 EURO ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.05.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 14.05.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 25.03.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH,
Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 50815),
vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf
einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 83.074,24 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Der vorläufige Verwalter hat die folgenden Zuschläge beantragt:
~ 0,24 % betreffend des Mehraufwandes für die Betriebs- und
Geschäftsfortführung. Auf Grund der eingereichten Vergleichsberechnung das die
aus der Massemehrung ergebende Erhöhung der Vergütung niedriger als der Betrag
ist, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre. In diesem Fall hat
das Insolvenzgericht einen Zuschlag zu gewähren, der die bestehende Differenz
in etwa ausgleicht. Auf den Antrag, insbesondere Bl. 284,285 zur
Vergleichsberechnung, wird Bezug genommen.
(BGH vom 22.02.2007, IX ZB 106/06 sowie BGH vom 24.01.2008, IX ZB 120/07)
~ 0,10 % betreffen des Mehraufwandes bezügl. der Übertragenden Sanierung.
(BGH vom 11.03.2010 - IX ZB 122/08 und BGH vom 08.07.2004, IX ZB 589/02)
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50815 HRB 50815: AMS INTERNATIONAL GmbH, Rödermark, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 02.06.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
Am 01.06.2020 um 08:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark
(AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel,
Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447),
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95
91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 20.07.2020.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.07.2020.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.08.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Hinweis:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 30.04.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
(bitte stets angeben)
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG
Offenbach am Main , HRB 50815),
vertreten durch: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführerin),
wird folgendes angeordnet:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2. Gemäß § 21 Abs. 1 InsO wird untersagt, Aufrechnungen gegen Gutschriften
und Guthaben der Antragstellerin vorzunehmen, die im Zeitpunkt der Anordnung
der vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht durch Verrechnung/Saldierung
untergegangen sind; insbesondere wird Kreditinstituten jede Verrechnung oder
Verfügung zum Nachteil der Vermögensmasse untersagt.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß § 21 Bas. 2 Nr. 3 InsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Begründung:
Es hat sich gezeigt, dass die weiteren Anordnung zur Ausführung der vorläufigen
Verwaltung notwendig sind.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 127/20 · AMS INTERNATIONAL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 127/20
- Wirksam am
- 09.04.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50815
INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am
Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322
Rödermark, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2020 gegen die Antragstellerin
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG
Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10
- 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt
worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50815 HRB 50815: AMS INTERNATIONAL GmbH, Rödermark, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2018. Geschäftsanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 2…
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