HRA 40185

AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bingen

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Registerdaten

Sitz
Bingen
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veränderungen
HRA 40185 HRA 40185: AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen, Am Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.…
HRA 40185: AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen, Am Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2015 mit der Carl. Ed. Meyer Korken GmbH & Co. KG mit Sitz in Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg, HRA 140338) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 40185 AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen, Am Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen am Rhein.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowi…
AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen, Am Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen am Rhein.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2010 mit der Karl Gültig GmbH & Co. mit Sitz in Zell/Mosel (Amtsgericht Koblenz - HRA 1942) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 40185 AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen (Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen, Die Herstellung, der Kauf und Verkauf von Korken aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschaft…
AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Bingen (Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen, Die Herstellung, der Kauf und Verkauf von Korken aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: PORTOCORK INTERNATIONAL Korkhandelsgesellschaft mbH, Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 21398), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Korken Graf GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRB 21711) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses des Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006.

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