HRA 32606

AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schkopau

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Registerdaten

Sitz
Schkopau
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG Döllnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
21.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.01.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Annahme des mit Schreiben vom 07.06.2023 unterbreiteten Vergleichsangebots des Herrn Matthias Leeke zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss und der Antrag des Insolvenzverwalters sowie das Vergleichsangebot können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
31.05.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 27.06.2023, 10:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Erteilung der Genehmigung zu dem am 23.01.2023 unterzeichneten Gesamtvergleich mit der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hinsichtlich ausstehender Aus- und Absonderungsrechte zur Vermeidung eines Rechtstreits (siehe Blatt 5-7 Bd. III der Akte)

Hinweis:
Zustimmung/Genehmigung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie der vollständige Beschluss können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 31.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
13.06.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

wird die Tagesordnung der auf

Dienstag, 19.07.2022, 10:15 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)

bestimmten Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) wie folgt ergänzt:

Der Termin dient weiterhin der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Zustimmung /Genehmigung zum Verkauf des Unternehmens AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG an die AML Anlagentechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Leeke, Trothaer Straße 2b, 06217 Merseburg mit Unternehmenskaufvertrag vom 20.05./30.05.2022.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
19.05.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 17.05.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 32606 HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Prokura durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Leeke, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX. Über da…
HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Prokura durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Leeke, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 29.04.2022 (Az. 59 IN 92/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
02.05.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: Über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2022 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Stapper Insolvenz- und Zwangsverwaltung, Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, Fax: (0345) 2 17 83 40, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.06.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 19.07.2022, 10:15 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 32606 HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 16.03.2022 (Az.…
HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 16.03.2022 (Az. 59 IN 92/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 92/22 · AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 92/22
Wirksam am
16.03.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 32606
59 IN 92/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 32606), vertr. d.: 1. AML Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Matthias Leeke, Berliner Straße 130, 06258 Schkopau, (Geschäftsführer), ist am 16.03.2022 um 13:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Stapper Insolvenz- und Zwangsverwaltung, Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, Fax: (0345) 2 17 83 40, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 16.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 32606 HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Familienname geändert (vormals Büttner), nun: Einzelprokura: Leeke, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Familienname geändert (vormals Büttner), nun: Einzelprokura: Leeke, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 32606 HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Einzelprokura: Büttner, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 32606: AML Anlagentechnik GmbH & Co. KG, Schkopau, Berliner Str. 130, 06258 Schkopau OT Döllnitz. Einzelprokura: Büttner, Carola, Merseburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.