HRB 15534
AMG Trade GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 GrevenbroichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Grevenbroich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 02.10.2017
- Datenstand
- 2024-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Yildiz Gündogdu
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGündogdu Abdurrahman
Grevenbroich
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Handelsregister
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die Unternehmensberatung insbesondere in der Gießerei- und Chemiebranche, sowie der Handel, einschließlich Import und Export, mit Metallen, mit chemischen Stoffen, Verbrennungsmotoren und anderen Aggregaten, Fahr- und Flugzeugbestandteilen und Zubehör sowie anderen Waren, insbesondere Motoren- und Getriebeschmierstoffen, Lebensmitteln, Natursteinen und Kosmetika, gewerblicher Güterkraftverkehr und Logistik.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 17.09.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 23.03.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 11.452,16 € zugrunde gelegt. Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 18.03.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 22.122.312,09 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 18.03.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yildiz Gündogdu, geb. XX.XX.XXXX, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 11.05.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 300,00 EUR bei der Zahlstelle Mönchengladbach, Postbank IBAN DE68360100430059074434 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 16.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 23.12.2025
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 16.05.2023
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534 eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich, vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 24.06.2020
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534
eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich,
vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 10.08.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach,
Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 03.09.2018
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534
eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich,
vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.09.2018, um 12:15
Uhr das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.11.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Olaf Richter, Kölner Straße
67, 50226 Frechen, Telefon: 02234/96788-0, Fax: 004922349678820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 03.12.2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits,
Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung
eines solchen Rechtsstreits.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.11.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum
C 204 niedergelegt.
Soweit der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) enthält, haben
die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem
Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3
InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden.
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 107/17 · AMG Trade GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 107/17
- Wirksam am
- 10.01.2018
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15534
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15534
eingetragenen AMG Trade GmbH, Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich,
vertreten durch die Geschäftsführerin Yildiz Göndogdu, geb. XX.XX.XXXX,
ist am 09.01.2018, um 11:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Olaf Richter, Kölner
Straße 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
20 IN 107/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.01.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15534 HRB 15534: AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Am Schellberg 28, 41516 Grevenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dechant-Schütz-Straße 13, 41515 Grevenbroich.
HRB 15534 HRB 15534: AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Konrad-Zuse-Straße 12, 41516 Grevenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Schellberg 28, 41516 Grevenbroich.
HRB 15534 HRB 15534: AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Konrad-Zuse-Straße 12, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des U…
HRB 15534 HRB 15534:AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Konrad-Zuse-Straße 12, 41516 Grevenbroich.Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 2 (Stammkapital, Gesc…
HRB 15534 AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Bahnstraße 77, 41515 Grevenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Ring 12, 41516 Grevenbroich.
HRB 15534 AMG Trade GmbH, Grevenbroich, Bahnstraße 77, 41515 Grevenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2013. Geschäftsanschrift: Bahnstraße 77, 41515 Grevenbroich. Gegenstand:…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.