HRB 728916

Amedrix GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Esslingen am Neckar

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Registerdaten

Sitz
Esslingen am Neckar
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
13.04.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Winkler, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Im Übrigen wird der Vergütungsantrag vom 15.01.2025 zurückgewiesen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.807.605,71 EUR auszugehen.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von 7.428,00 EUR (2.476,00 EUR zzgl. Zuschlag in Höhe von 200 %).

Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR (2.476,00 EUR zzgl. Zuschlag in Höhe von 200 %).
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 285 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.01.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Mehrvergütung beträgt 2.476,00 EUR.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 200 % gerechtfertigt.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 285 %. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
1. Betriebsfortführung - 25 %
2. Arbeitnehmerproblematik - 10 %
3. Zertifizierung - 25 %
4. Produktion - 30 %
5. Klinische Studien - 30 %
6. Vertriebspartner - 35 %
7. Investorenprozess - 50 %
8. Vertragsverhandlungen - 30 %
9. Besonderer Erfolg - 50 %.
Der Insolvenzverwalter führt hierzu aus: Angesichts des sich deutlich gegenüber einem Normalverfahren abhebenden Zeit- und Arbeitsaufwandes bei der Verfahrensabwicklung erachte ich unter mindernder Berücksichtigung von Überschneidungen, aufgewandter Kosten für die Einschaltung Externer sowie der vorausgegangenen vorläufigen Verwaltung eine Vergütungserhöhung in Höhe von insgesamt 285 % für angemessen.
Grundsätzlich hält das Gericht für die Punkte 1.-8. einen Zuschlag für gerechtfertigt. Für den Punkt Besonderer Erfolgt ist ein Zuschlag nicht zu gewähren. Die Verwaltervergütung ist grundsätzlich erfolgsunabhängig. Ziel des Insolvenzverfahrens ist immer eine bestmögliche Verwertung des Vermögens. Die besonderen Anstrengungen und Belastungen des Insolvenzverwalters finden Berücksichtigung in den unter Punkt 1.-8. geltend gemachten Zuschlägen. Hiermit ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters ausreichend vergütet. Eine Abweichung von dem Grundsatz kann nicht erfolgen.
Insgesamt ist eine Gesamtschau vorzunehmen. Die gesamte Tätigkeit und der gesamte Aufwand sind zu betrachten. Es ist eine auf das Ganze bezogene Angemessenheitsbetrachtung durchzuführen.
Für die Festsetzung des Gesamtzu- oder Gesamtabschlags ist stets eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um eine doppelte Berücksichtigung von Umständen zu vermeiden und sich aus Einzelzuschlägen ergebenden Überschneidungen Rechnung tragen zu können. Der Tatrichter hat die Höhe des Gesamtzu- oder Gesamtabschlags danach zu bemessen, dass der festgestellte Mehr- oder Minderaufwand angesichts der im Einzelfall bestehenden Besonderheiten insgesamt angemessen vergütet wird (BGH, Beschluss vom 10.06.2021, IX ZB 51/19).
Das Gericht hält als Ergebnis einen Gesamtzuschlag in Höhe von 200 % für den festgestellten Mehr- oder Minderaufwand für gerechtfertigt und angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
12.12.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 17.01.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.01.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 07.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
11.03.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 12.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.04.2022 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
17.02.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -
soll eine Abschlagsverteilung durchgeführt werden. Die verfügbare Insolvenzmasse beträgt 228.947,04 EUR. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen im Umfang von 228.947,04 EUR.

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 16.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
18.08.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik Bürger entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 17.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
28.11.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Hemmerich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von
biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit
zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im
In- und Ausland

- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Marcus Winkler, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag vom 20.5.2019 zurückgewiesen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt aufgrund Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 20.05.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.696.362,60 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 264 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.05.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 238,95 % gerechtfertigt.
Der vorl. Insolvenzverwalter macht hinsichtlich der Betriebsfortführung einen
Zuschlag in Höhe von 25 % geltend. Im Antragsverfahren ist ein Überschuss
entstanden. Deshalb ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Bei der
Beurteilung der Differenz der Vergleichswerte mit und ohne Erlös ist von einem
Zuschlag hinsichtlich Betriebsfortführung in Höhe von 23,95 % auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter macht hinsichtlich Insolvenzgeldvorfinanzierung
und Arbeitnehmerzuschlag einen Zuschlag in Höhe von 10 % geltend. Dieser
Zuschlag wird vorliegend nicht gewährt, da es sich vorliegend lediglich um 9
Mitarbeiter handelt. Die hierdurch geleistete Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters wird durch den Zuschlag für die Betriebsfortführung
ausreichend bedacht.
Der vorl. Insolvenzverwalter macht hinsichtlich fehlender Geschäftsführung
einen Zuschlag in Höhe von 25 % geltend. Das Gericht hält einen Zuschlag in
Höhe von 10 % für ausreichend. Durch Beschluss vom 4.1.2018 wurde der
vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Bereits am 16.1.2018 wurde durch
Gesellschafterbeschluss ein Geschäftsführer bestellt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 728916 HRB 728916: Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Hemmerich, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 728916: Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Hemmerich, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 728916 HRB 728916: Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 13 IN…
HRB 728916: Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 13 IN 3/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
03.04.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Hemmerich, Schärfengässchen 4-6, 60311 Frankfurt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916

Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von
biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit
zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im
In- und Ausland

- Schuldnerin -

1. Das am 29.12.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.04.2018 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2807590
Telefax: 0711 28075911
Email: stuttgart@bbl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.06.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
13.06.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 27.06.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 27.06.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.04.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 3/18 · Amedrix GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/18
Wirksam am
04.01.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 728916
13 IN 3/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Amedrix GmbH, Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen, vertreten durch die
geschäftsführende Gesellschafterin Moraun Investments S.A., 42, rue de la
Vallee, 2661 Luxembourg, Luxemburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728916
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Geschäftszweig: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von
biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit
zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im
In- und Ausland
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.01.2018 um 10:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2807590, Fax: 0711 28075911
stuttgart@bbl-law.de, www.bbl-law.de

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 04.01.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschloss…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 42.819,00 EUR auf 154.623,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 154.623,00 EUR.
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschloss…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 48.693,00 EUR auf 111.804,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 111.804,00 EUR.
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 3 (Geschäftsführung…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 3 (Geschäftsführung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 31.819,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland. Stammkapital nun: 63.111,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschloss…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 940,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 31.292,00 EUR. Die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Ermächtigung der Geschäftsführer, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 940,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) ist vollständig ausgeschöpft. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital) besc…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 940,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.352,00 EUR. Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsvertrages ermächtigt, innerhalb von drei Jahren ab dieser Eintragung das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 940,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010).
Veränderungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.2 (Firma/Sitz), 4 (S…
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.2 (Firma/Sitz), 4 (Stammkapital), 10 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 4.412,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 29.412,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Graeve, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 728916 Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2009. Geschäftsanschrift: Schelztorstraße 54 - 56, …
Amedrix GmbH, Esslingen am Neckar, Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2009. Geschäftsanschrift: Schelztorstraße 54 - 56, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand: die Erforschung, Entwicklung und Produktion von biologischen Testsystemen und Implantaten sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen, z.B. Analysen, für andere Unternehmen im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Graeve, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.