HRB 21859
Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Breite Straße 40, 56626 AndernachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Andernach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 13.11.2019
- Datenstand
- 2025-02-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Semen Filippov
Koblenz
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Viktoria plus GmbH
HRB 27021 · Amtsgericht Koblenz
Handelsregister
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Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen sowie der Handel und die Vermietung von Reha-Mitteln.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 76/19 · Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 76/19
- Wirksam am
- 10.11.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21859
Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Breite Str. 40, 56626 Andernach (AG
Koblenz, HRB 21859), vertreten durch: Semen Filippov, Rübenacher Str. 2, 56072
Koblenz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, ist ein
Vorschuß auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss
des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 16 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 16 % Umsatzsteuer darauf,
insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf
seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von 29.000,-- Euro beantragt. In
diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das
Insolvenzverfahren wurde am 04.11.2019 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur
Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt,
ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung
des Vorschusses wird von einer Aktivmasse von € 183.947,18 auszugehen. Der
Vorschuss beträgt ca. 78 % der Regelgebühr, da die Tätigkeiten des
Insolvenzverwalters im Verfahren zum angegebenen Vomhundertsatz erledigt sind.
Der Verwalter trägt vor, die Verwertung sei sogar bereits zu 90 % erledigt.
Das Gericht hat hierbei die vom Insolvenzverwalter in seinem Antrag
diesbezüglich zugrunde gelegten Angaben übernommen.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der
festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im
Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein
können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die
vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der
Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von
Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll
nicht vorweggenommen werden.
Da das Verfahren in den kommenden beiden Jahren zum Abschluss ansteht,
erscheint ein Zuwarten hier sachgemäß.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf die
Grund- und Regelgebühr, voll erstattet und zwar für insgesamt 2 Jahre,
höchstens jedoch
30 % der Grund- und Regelgebühr.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist - nach Mindermeinung - der Rechtsbehelf der
befristeten Erinnerung gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch
Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 10.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 76/19 · Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 76/19
- Wirksam am
- 23.04.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21859
Viktoria GmbH, Breite Str. 40, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21859), vertr.
d.: Semen Filippov, Rübenacher Str. 2, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.08.2019 angeordnet; das
Verfahren wurde am 04.11.2019 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte
mithin etwa 10 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der
Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des
Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 233.122,10 ausgegangen.
Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Stammkapital 0,00 € bzw. Erinnerungswert 1,-- €, da möglicherweise nicht
werthaltig, da u.U. uneinbringlich.
b) 8.608,-- € Kundenstamm
c) 9.241,54 € BGA gemäss Übergabevertrag incl.
der dort genannten 3 KFZ MYK VP80, VP82 und VP100,
d) 4.801,97 € KFZ VP30 und VP90
e) 3.500,-- € KFZ VP35 gemäß Gutachten (Inventar),
da wohl noch nicht verwertet,
f) 63.846,86 € Altforderungen statt der angegebenen 74.000,-- €,
g)143.123,73 € Betriebsfortführungsgewinn (179.018,70 € Fortführungseinnahmen
abzgl. 35.894,97 € Fortführungskosten)
---------------------------
= 233.122,10 €.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine
Grundvergütung in Höhe von € 29.068,55.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil
in Höhe von 25 % zu.
Es waren folgende Zuschläge in vorsichtiger Anwendung der Faustregeltabelle in
Rd.Nr. 78 zu § 3 InsVV von Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 4. Auflage 2007 zu
gewähren:
a) 20% Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens mit 37 Beschäftigten für
10 Wochen
b) 15% für die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung
c) 10% Insolvenzgeldvorfinanzierung für 37 Arbeitnehmer .
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr
der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen
Monat). Da das Verfahren im vorliegenden Fall lediglich 9,5 Wochen dauerte und
§ 8 InsVV sich nicht auf den Kalendermonat bezieht, waren nur drei
Monatspauschalen zu entgelten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 22.04.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21859 HRB 21859: Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Andernach, Breite Straße 40, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 7 IN 76/19 · Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 76/19
- Wirksam am
- 06.11.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21859
Über das Vermögen Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Breite Str. 40, 56626
Andernach (AG Koblenz, HRB 21859),
vertreten durch: Semen Filippov, Rübenacher Str. 2, 56072 Koblenz
(Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am
04.11.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 17.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO.)
Berichtstermin am Montag, 06.01.2020, 15:00 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl
des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des
Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des
Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes
(§ 157 I 2 InsO),
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder
im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§
162 InsO), z.B. an die Viktoria Plus GmbH.
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
· Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im
Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle
als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden;
ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im
Rahmen des § 160 InsO als erteilt;
Prüfungstermin am Montag, 06.01.2020, 15:00 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft
werden.
Amtsgericht Mayen, 05.11.2019 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 76/19 · Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 76/19
- Wirksam am
- 23.08.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21859
Pflegedienst Viktoria GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Breite Str. 40, 56626 Andernach
(AG Koblenz, HRB 21859), vertr. d.: Semen Filippov, Rübenacher Str. 2, 56072
Koblenz, (Geschäftsführer), ist am 23.08.2019 um 10:15 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 23.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21859 HRB 21859: Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Andernach, Orensteinstr. 1 a, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Breite Straße 40, 56626 Andernach.
HRB 21859 HRB 21859: Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Andernach, Orensteinstr. 1 a, 56626 Andernach. Nicht mehr Geschäftsführer: Helmel, Alexander, Andernach, *XX.XX.XXXX; Rall, Emil, Untergruppenbach, *XX.XX.XX…
HRB 21859 HRB 21859:Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Andernach, Werftstr. 30, 56626 Andernach.Änderung der Geschäftsanschrift: Orensteinstr. 1 a, 56626 Andernach.
HRB 21859 Ambulanter Pflegedienst Viktoria GmbH, Andernach, Werftstr. 30, 56626 Andernach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2009. Geschäftsanschrift: Werftstr. 30, 56626 Andernach. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.