HRB 120485

Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Lauterberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.06.2024
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anna-Barbara Baumann-Violi

Bad Lauterberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Enrico Violi-Hannmann

Bad Lauterberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-13

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Senioren- und Pflegeheim "Neuer Hof" Geriatrie-Zentrum Geschäftsführungs-GmbH Bad Lauterberg

Gegenstand des Unternehmens

ist die Geschäftsführung der Firma Senioren- und Pflegeheim "Neuer Hof" Geriatrie-Zentrum GmbH & Co. KG, Sitz Bad Lauterberg sowie der Betrieb eines Unternehmens zur Durchführung häuslicher Pflegeleistungen gemäß SGB XI und SGB V.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 14/24 · Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 14/24
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Göttingen, HRB 120485
8 IN 14/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120485), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Baumann, Heikenbergstraße 48, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osterode am Harz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.11.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Den Beteiligten wurde rechtliches Gehör gewährt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 64.041,19 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Als Zuschlagsfaktor gem. § 3 InsVV wurde zum einen die Betriebsfortführung (§ 3 Abs.1 b InsVV) in Höhe von 25% geltend gemacht. Zum anderen wurde für die Nachfolgelösung ein Zuschlag in Höhe von 20 % in Ansatz gebracht, sodass insgesamt ein Zuschlagsfaktor von insgesamt 45% antragsgemäß berücksichtigt wurde. Das Gericht ist den Ausführungen des Insolvenzverwalters gefolgt. Die geltend gemachten Zuschläge sind mit Blick auf das vorliegende vorläufige Insolvenzverfahren angemessen. Zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den ausführlichen Antragsschriftsatz des vorläufigen Insolvenzverwalters verwiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 14/24 · Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 14/24
Wirksam am
16.09.2025
Registerbezug
Göttingen, HRB 120485
8 IN 14/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120485), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Baumann, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer),liegt der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus.
Amtsgericht Osterode am Harz, 15.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 14/24 · Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 14/24
Wirksam am
01.05.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 120485
8 IN 14/24: Über das Vermögen der Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120485), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Baumann, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 06.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 01.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 14/24 · Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 14/24
Wirksam am
19.03.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 120485
8 IN 14/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120485), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Baumann, Ahornweg 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 19.03.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120485 HRB 120485: Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Bad Lauterberg, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg. Bestellt als Geschäftsführer: Violi-Hannmann, Enrico, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX, einzelve…
HRB 120485: Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Bad Lauterberg, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg. Bestellt als Geschäftsführer: Violi-Hannmann, Enrico, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 120485 HRB 120485: Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Bad Lauterberg, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baumann, Otti, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 120485: Ambulanter Dienst Neuer Hof Otti Baumann GmbH, Bad Lauterberg, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baumann, Otti, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.