Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Stand 2025-10-29
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (z.Zt. §§ 51 ff. AO 1977). 2) Auf der Grundlage christlicher Glaubenswahrheiten und in Erfüllung eines sich daraus ergebenden Auftrags bewirkt die Gesellschaft insbesondere umfassende ambulante sowie gesundheits- und sozialpflegerische Dienste an hilfs- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne von § 53 AO. Sie kann sich ferner an allen hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben beteiligen oder diese unterstützen. Weitere Gesellschaftszwecke sind die ambulante Palliativpflege, die stationäre Tages- und Kurzzeitpflege, die Nachtpflege und die Sterbebegleitung im christlichen Sinne.
HRB 6032HRB 6032: Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH, Hamm, Brüderstraße 70, 59065 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Steuerb…
HRB 6032: Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH, Hamm, Brüderstraße 70, 59065 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Steuerbegünstigung), 5 Abs. 2 (Stammkapital, Stammeinlagen), 7 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 9 Abs. 3 und 4 Ziffer 2, die Neueinfügung des Absatzes 5 (Zusammensetzung und Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), die Änderung der §§ 11 Abs. 5 ff. (Verfahren in der Gesellschafterversammlung), 12 Abs. 5 (Beirat), 14 Abs. 1 (Vorsitz im Beirat), 17 Abs. 1 (Geschäftsführung), 20 (Mitgliedschaft in Verbänden), 24 Abs. 3 (Ausscheiden eines Gesellschafters) und 25 Abs. 2 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. § 18 a (Datenschutz) wurde neu eingefügt, § 22 (Zustimmungserfordernisse) ist durch g) und h) ergänzt und § 25 Abs. 3 und 4 (Auflösung der Gesellschaft) sind gestrichen worden.
HRB 6032Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH, Hamm (Franziskanerstraße 3, 59065 Hamm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2007. Gegenstand: 1) Die Gesellschaft v…
Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH, Hamm (Franziskanerstraße 3, 59065 Hamm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2007. Gegenstand: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (z.Zt. §§ 51 ff. AO 1977). 2) Auf der Grundlage christlicher Glaubenswahrheiten und in Erfüllung eines sich daraus ergebenden Auftrags bewirkt die Gesellschaft insbesondere umfassende ambulante sowie gesundheits- und sozialpflegerische Dienste an hilfs- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne von § 53 AO. Sie kann sich ferner an allen hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben beteiligen oder diese unterstützen. Weitere Gesellschaftszwecke sind die ambulante Palliativpflege, die stationäre Tages- und Kurzzeitpflege, die Nachtpflege und die Sterbebegleitung im christlichen Sinne. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Steins, Rolf, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Kirchliche Pflege- und Sozialdienste Hamm-Nord gGmbH - Caritas-Sozialstation Nord - St. Barbara-Klinik - St. Stephanus-Seniorenheim mit Sitz in Hamm (AG Hamm HR B 2110) und der KIRCHLICH AMBULANTE PFLEGE HAMM GGMBH mit Sitz in Hamm (AG Hamm HR B 2361) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2007. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.