HRB 206661

AMBAU GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Cuxhaven
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.05.2019
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Joachim Görlitz

Wildau

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Zweigniederlassung

AMBAU GmbH ZNL Dessau-Roßlau OT Dessau

Dessau-Roßlau OT Dessau

Zweigniederlassung

AMBAU GmbH ZNL Gräfenhainichen

Gräfenhainichen

Prokurist(in)

Carsten Zaremba

Neu Wulmstorf

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen:
Prokurist(in)

Rainer Wirth

Chemnitz

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen:
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehen
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Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Planung, Herstellung, Montage und Demontage von Stahl-, Anlagen-, Maschinen- und Rohrleitungsbau und sonstigen industriellen und öffentlichen Bau-, Anlagen und Anlagenteilen, Kauf und Verkauf von Industrieeinrichtungen sowie Maschinenzubehör im In- und Ausland, der Handel mit vorgenannten Gegenständen und die Verwaltung von Gesellschaften; gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des AU-Gesetzes zu betreiben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
22.03.2022
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Hans-Joachim Stietzel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.01.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Hans-Joachim Stietzel die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 60,50 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter nahm mit Schreiben vom 04.03.2022 Stellung zum Vergütungsantrag und stimmte der beantragten Vergütung zu. Das beanstandete Bahnticket befindet sich in der gerichtlichen Verfahrensakte.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 16.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
14.02.2022
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.01.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 08.02.2022 der beantragten Vergütung zugestimmt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 09.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
07.02.2022
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
29.09.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH,
Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), sind die
Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Bettina
Schmudde festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten
Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Nettovergütung gemäß InsVV

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen und der Sonderinsolvenzverwalterin.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.09.2020 beantragte die Sonderinsolvenzverwalterin die
Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

In analoger Anwendung zu § 65 InsO gilt grundsätzlich die Bemessung der
Vergütung nach InsVV.

Vorliegend galt es haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem
Insolvenzverwalter und deren möglicherweise notwendige gerichtliche
Durchsetzung zu prüfen - Kenntnisse über die Organisation von
Insolvenzverfahren und kanzleiinterner Abläufe waren notwendig, sodass hier die
Anwendung der InsVV zur Festsetzung der Vgerütung angemessen erscheint.

Die Vergütung ist grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der
Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Im
vorliegenden Fall wird auf die vergütungsrelevante Teilungsmasse (zu prüfender
Haftungsanspruch) als Berechnungsgrundlage abgestellt.

Diese beträgt 258.000,00 EUR.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine
Regelvergütung in Höhe von EUR.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451
Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 28.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
23.06.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH,
Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), sind Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 220 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
43.303.726,71 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Zur Regelvergütung beantragt der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit als
vorläufiger Verwalter folgende Zuschläge:

1. Betriebsfortführung im Allgemeinen 85 %

Die Schuldnerin beschäftigt 271 Mitarbeiter, davon 23 Auszubildende, an zwei
Standorten. Der Geschäftsbetrieb wurde im vorläufigen Verfahren 2,5 Monate
fortgeführt. Sämtliche Geschäfte wurden buchhalterisch erfasst und die Ein- und
Auszahlungen über das Insolvenzsonderkonto abgewickelt. Es galt alle
wesentlichen operativen und administrativen Entscheidungen zu treffen, welches
eine nahezu tägliche Anwesenheit des Verwalters bzw. seiner Mitarbeiter
erforderte.

Die Verhandlung der Fortführungsvereinbarungen mit den einzelnen Auftraggebern
hat erhebliche Zeit in Anspruch genommen, da diese Fallbezogen in rechtlicher
und tatsächlicher Hinsicht aufgrund ihrer Komplexität sehr aufwendig waren.

Eine Vergleichsberechnung scheidet aus, da ein Betriebsüberschuss nicht
erwirtschaftet wurde.

2. Mehrere Standorte 85 %

Die Schuldnerin betreibt einen Standort in Cuxhaven und einen weiteren in
Gräfenhainichen. Der Standort in Dessau-Roßlau wurde stillgelegt. Nahezu
täglich war der Verwalter bzw. einer der Mitarbeiter in Cuxhaven örtlich
anwesend, in regelmäßigen Abständen dazu ebenfalls in Sachsen-Anhalt.
Verkompliziert wurde die Arbeit zudem dadurch, dass wesentliche
Betriebsfunktionen, wie z.B. IT und Buchhaltung vom Standort Gräfenhainichen
aus geführt wurden.

Für jede Betriebsstätte galt es eine gesonderte Umsatz- und Ertragsplanung zu
erstellen und so die buchhalterische Erfassung zu differenzieren.

3. Vorfinanzierung Insolvenzgeld und arbeitsrechtliche Fragen 75 %

Die Schuldnerin beschäftigte im Eröffnungsverfahren 270 Mitarbeiter, für die
das Insolvenzgeld vorfinanziert wurde.

Ferner wurden mit dem Betriebsrat umfangreiche Verhandlungen über einen
Interessenausgleich und Sozialplan geführt. Der Betriebsrat wurde in den
jeweiligen Stand der M&A-Prozesse einbezogen.

Nominell entspricht der Zuschlag 533.090,45 EUR, welches etwa 2.000 EUR pro
Arbeitnehmer ausmachen würde.

4. Erhebliche Sanierungsbemühungen und M&A-Prozesse 90%

Nach Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde ein Investorenprozess in Gang
gesetzt - mögliche Kaufinteressenten, national und international, konnten
angesprochen werden. Es haben zahlreiche Betriebsbesichtigungen und
Verkaufsgespräche stattgefunden, die durch den Verwalter selbst oder seiner
Mitarbeiter geführt wurden.

Verkaufsgespräche wurden getrennt für beide Standorte geführt, sodass zwei
Verkaufsprozesse parallel zu führen waren.

Es galt nicht nur über die übertragende Sanierung in Gänze zu verhandeln,
sondern einige Interessenten waren nur gewillt einzelne Teile ohne Übernahme
der Mitarbeiter zu erwerben.

Die Verkaufsbemühungen gewannen an Komplexität durch Verhandlungen mit
internationalen Investoren aus China und den USA

Der Verkaufsprozess für den Betrieb in Cuxhaven hat im eröffneten Verfahren zum
Erfolg geführt.

5. Auslandsberührung 10 %

Es galt Verkaufsverhandlungen mit internationalen Interessenten zu führen,
ferner waren wesentliche Lieferanten im vor allem asiatischen Bereich ansässig.

6. Befugnisgebrauch 30 %

Es wurden Massedarlehen aufgenommen, die zu einer höheren Risikobereitschaft
des Verwalters führten. Es entstand ein erheblicher Mehraufwand und ein höheres
Haftungsrisiko des Verwalters.

7. Vorläufiger Gläubigerausschuss 15%

Es wurde im vorliegenden Verfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss
eingesetzt. Es wurden Sitzungen durchgeführt, die vorzubereiten waren. Die
Ausschussmitglieder wurden über alle wesentlichen Entwicklungen des Verfahrens
unterrichtet und der Kassenprüfer jeweils taggleich über Kontobewegungen
informiert.

8. Größe/Umsatz des Unternehmens 10 %

Die Größe des Unternehmens löste eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen aus, die
einen erheblichen größeren Kontroll- und Steuerungsaufwand gegenüber einem
"Normalen" Unternehmen verursacht hat. Die Schuldnerin hat zuletzt > 37,4 Mio.
EUR Umsatz erzielt.

9. Hohe Anzahl an Gläubigern 5%

Im Antragsverfahren wurden 341 Gläubiger ermittelt, die durch vermehrten
Eingang von Einzelfragen zu Mehraufwand führten.

Der Insolvenzverwalter rechtfertigt für seine Tätigkeit als vorläufiger
Verwalter Gesamtzuschläge in Höhe von 405 %. Unter Kumulation von einzelnen
Zuschlagstatbeständen und der Gesamtschau des Verfahrens wird in der Summe
lediglich ein Zuschlag in Höhe von 250 % beantragt. Dies kann jedoch nicht
bedeuteten, dass sich der "Abschlag" von 165 % prozentual gleich zu den
Zuschlagstatbeständen verhält und heißt nicht, dass von den aufgeführten
möglichen Zuschlägen pro Tatbestand lediglich 61,7 % (250 % von 405% )
beantragt werden.

Das Gericht teilt die Ansicht, dass es sich vorliegend um ein Verfahren
handelt, welches nicht im Ansatz mit einem Normalverfahren zu vergleichen ist
und auch deshalb sind zuzustehende Zuschläge losgelöst von dem zu betrachten,
was in Literatur und Rechtsprechung bisher gewährt wurde.

In einem Verfahren mit einer geringeren Berechnungsgrundlage hat ein Zuschlag
von 50 % eine wesentlich untergeordnetere Rolle, als in einem Verfahren mit
einer Berechnungsgrundlage, wie in diesem Verfahren. Deshalb kann es hiesigen
Erachtens nicht einzig und allein eine Betrachtung dahingehend geben, welche
Prozentsätze bisher gewährt wurden und vorliegend zu gewähren sind. Es ist
ebenfalls auf die Verhältnismäßigkeit der nominellen Zuschläge abzustellen.

Da vorliegend die Zuschläge für die Gesamtschau des Verfahrens beantragt
werden, sieht auch das Gericht davon ab die einzelnen Zuschlagstatbestände der
Zuschlagshöhe nach zu bewerten und begründet nur allein die hiesige Gesamtschau
des Verfahrens.

Die Betriebsfortführung und der Zuschlag für mehrere Standorte überschneiden
sich aus gerichtlicher Sicht jedenfalls so, dass das Gericht einen gleichhohen
Zuschlag für nicht angemessen hält.

Die Sanierungsbemühungen waren zweifelsohne komplex, der eigentliche Erfolg der
übertragenen Sanierung stellte sich erst längst nach Eröffnung des Verfahrens
ein. Zudem wird eine Überschneidung hier mit dem Zuschlagstatbestand der
Auslandsbemühungen gesehen. Die prozentualen Zuschläge sind hier auch nominell
zu betrachten gewesen.

Der Zuschlag bezogen auf die Größe und dem Umfang des Unternehmens wird dem
Grunde nach nicht beanstandet, jedoch kommt die Größe und der Umfang des
Unternehmens der Berechnungsgrundlage zu Gute.

Das hiesige Gericht setzte in der bisherigen Praxis Zuschläge für mehr als 100
Gläubiger lediglich in Höhe von 50,00 EUR pro weiteren Gläubiger fest, da davon
zunächst auszugehen ist, dass bei einer höheren Gläubigeranzahl der
Arbeitsaufwand in der Masse abnimmt. Es sind sicherlich Einzelfragen zu
beantworten gewesen, vermutlich jedoch nicht für alle die 100 Gläubiger eines
Normalverfahrens übersteigenden Gläubiger, mithin 241.

Die Festsetzung der Zuschläge bleibt somit mit 30 % der Zuschläge hinter der
beantragten Höhe zurück.

Es wird vorliegend unter Würdigung alles Umstände ein Gesamtzuschlag in Höhe
von 220 % gewährt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451
Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 22.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
14.05.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH,
Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), wurde
beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 11.06.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Cuxhaven, 13.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206661 HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 16/19) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 16/19) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
06.05.2019
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: Über das Vermögen der AMBAU GmbH, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472
Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), ist am 01.05.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195
Bremen, Tel.: 0421-3226490, Fax: 0421-32264929, E-Mail: bremen@görg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.06.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 23.07.2019, 09:00 Uhr, Saal 112,
Altbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 03.05.2019

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Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 16/19 · AMBAU GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 16/19
Wirksam am
15.02.2019
Registerbezug
Tostedt, HRB 206661
12 IN 16/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMBAU GmbH,
Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206661), ist am
14.02.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195
Bremen, Tel.: 0421-3226490, Fax: 0421-32264929, E-Mail: bremen@görg.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 14.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206661 HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Zweigniederlassung aufgehoben in 28755 Bremen, Geschäftsanschrift: Am Werfttor 22, 28755 Bremen.
HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Zweigniederlassung aufgehoben in 28755 Bremen, Geschäftsanschrift: Am Werfttor 22, 28755 Bremen.
Neueintragungen
HRB 206661 HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03…
HRB 206661: AMBAU GmbH, Cuxhaven, Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Am Mellensee (bisher Amtsgericht Potsdam HRB 5863 P) nach Cuxhaven beschlossen. Geschäftsanschrift: Hermann-Honnef-Str. 2, 27472 Cuxhaven. Zweigniederlassung unter Firma: AMBAU GmbH ZNL Gräfenhainichen, 06773 Gräfenhainichen, Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 47, 06773 Gräfenhainichen; AMBAU GmbH ZNL Bremen, 28755 Bremen, Geschäftsanschrift: Am Werfttor 22, 28755 Bremen; AMBAU GmbH ZNL Dessau-Roßlau OT Dessau, 06486 Dessau-Roßlau OT Dessau, Geschäftsanschrift: Alte Landebahn 13, 06486 Dessau-Roßlau OT Dessau. Aufgehoben: 27472 Cuxhaven, Geschäftsanschrift: Hermann-Honnef-Straße 2, 27472 Cuxhaven. Gegenstand: Planung, Herstellung, Montage und Demontage von Stahl-, Anlagen-, Maschinen- und Rohrleitungsbau und sonstigen industriellen und öffentlichen Bau-, Anlagen und Anlagenteilen, Kauf und Verkauf von Industrieeinrichtungen sowie Maschinenzubehör im In- und Ausland, der Handel mit vorgenannten Gegenständen und die Verwaltung von Gesellschaften; gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des AU-Gesetzes zu betreiben. Stammkapital: 410.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Görlitz, Joachim, Wildau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen: Wirth, Rainer, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Zaremba, Carsten, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX.

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